Morddrohungen wegen Alonso-Strafe

Urteilsbegründung für Renault-Strafe

Von Vanessa Georgoulas
Fernando Alonso c LAT

Fernando Alonso c LAT

Das FIA-Berufungsgericht glaubt nicht, dass Renault Alonso auf dem Hungaroring absichtlich mit einem ungesicherten rechten Vorderreifen auf die Strecke schickte.

Die FIA-Berufungsrichter Edwin Glasgow, Dieter Rosskopf, Harry Duijm und Thierry Julliard sind überzeugt, dass Renault nicht in böser Absicht gehandelt hat, als sie beim Ungarn-GP Fernando Alonso nach seinem Boxenstopp ohne gesichertes rechtes Vorderrad wieder auf die Strecke schickten. Damit folgen die Richter der Argumentation der beiden Renault-Mechaniker Gavin Morgan und Andy Band widersprachen dem Vorwurf der FIA-Rennkommissare, das Team habe in einer Notsituation trotz besseren Wissens falsch gehandelt.

Die Sperre für den Heim-Grand-Prix des Teams vom zweifachen Formel-1-Weltmeister Fernando Alonso wurde deshalb in eine 50'000-Dollar-Strafe umgewandelt.

Die Renault-Truppe bekannte sich zwar schuldig, den Spanier mit einem ungesicherten Rad auf die Strecke geschickt zu haben, dementierte aber jegliche Absicht, denn dadurch habe man auch keine Vorteile ziehen können. Auch im Vergleich zu ähnlichen Vorfällen in der Vergangenheit sei die Strafe nicht angemessen, lautete die Argumentation.

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