Adrian Sutil und Williams: 2016 nicht mehr Reservist

Von Adam Cooper
Adrian Sutil 2015 in den Teamfarben von Williams

Adrian Sutil 2015 in den Teamfarben von Williams

​Vor knapp einem Jahr holte der Williams-Rennstall den deutschen GP-Routinier Adrian Sutil als Reservisten. Nun hat der britische Traditionsrennstall bestätigt: Die Kooperation ist zu Ende.

Adrian Sutil wird 2016 nicht mehr offizieller Reservefahrer von Williams sein. Das hat eine Quelle aus dem drittältesten Formel-1-Rennstall (nach Ferrari und McLaren) bestätigt. Der heute 33-Jährige war von Williams nach dem Australien-GP engagiert worden. In Melbourne hatte Stammfahrer Valtteri Bottas schwerwiegende Rückenprobleme bekommen, der Finne erhielt daraufhin von den Ärzten Startverbot. Das zwang Frank und Claire Williams zum Handeln. Eine Beförderung von Susie Wolff kam für sie nicht in Frage, Nachwuchspilot Alex Lynn war für einen solchen Schritt noch nicht bereit. Vater und Tochter Williams wollten einen Mann mit Rennerfahrung, die brachte Sutil nach ingesamt 128 Rennen für Spyker, Force India und Sauber zur Genüge mit (WM-Neunter 2011).

Sutil betrachtete die Rolle des Reservisten bei Williams jedoch immer als Übergangslösung. Nachdem in der Formel 1 die Türen zugefallen sind, werden mögliche Engagements in der Langstrecken-WM, in der DTM und auch in Japan geprüft.

2015 war Sutil ab Malaysia bei allen Übersee-GP für Williams am Rennort bereit, bei den meisten europäischen Läufen sass er zuhause in seiner Wahlheimat Schweiz auf Abruf. Während Sutil im Simulator für seine Rolle übte, bewegte er den Williams FW37 nie im echten Test.

Noch ist unklar, wer 2016 dritter Fahrer bei Williams wird. Der 17jährige Kanadier Lance Stroll soll in Ruhe aufgebaut werden. Der 2014er GP3-Meister Alex Lynn (22) wäre die logische Wahl.

Adrian Sutil klagt: Sauber droht Millionenzahlung

Die unkonventionelle Fahrerplanung von Sauber vor der Saison 2015 hat Nachbeben. Denn Adrian Sutil pocht weiter auf seinen Vertrag und will vom Schweizer Rennstall mehr als 3,5 Millionen Schweizer Franken (3,22 Millionen Euro). Anfang Januar hat das Zürcher Obergericht die Rechtsöffnung des Deutschen für rechtmässig erklärt.

Hintergrund: Unvergessen ist die Posse um die Klage von Giedo van der Garde im März vergangenen Jahres kurz vor dem Saisonstart in Melbourne, als sich der Niederländer ins Cockpit klagen wollte, weil er einen gültigen Vertrag vorweisen konnte. Zwischenzeitlich stand sogar der Start Saubers beim ersten Rennen auf der Kippe. Letztlich einigten sich beide Parteien aussergerichtlich, von einer Zahlung in Höhe von rund 20 Millionen Euro war die Rede.

Sauber hatte sich den Streit eingebrockt, weil der Rennstall den Bezahlfahrern Felipe Nasr und Marcus Ericsson aus finanziellen Gründen den Vorzug gegeben hatte und damit vier Fahrer einen Sauber-Vertrag besassen. Ersatzpilot van der Garde und Sutil, Stammfahrer 2014, blieben aussen vor. Auch der Deutsche hatte im Frühjahr versucht, eine Entschädigung zu erhalten.

Das Bezirksgericht in Hinwil hatte seine Forderung in einem Schnellverfahren allerdings abgewiesen. Sutil prozessierte erneut. Mit besagtem Ergebnis: Das Verfahren wurde wieder eröffnet und an Hinwil zurückverwiesen. «Die Entscheidung betrifft lediglich verfahrensrechtliche Aspekte», sagte Sauber-Chefin Monisha Kaltenborn gegenüber der Tageszeitung Blick. Sutil erklärte: «Ich bleibe ruhig, ich habe nichts falsch gemacht.»

Das sah Sauber anders: Der Rennstall hatte die abgelehnte Zahlung an Sutil mit schlechten Leistungen begründet. So sei er bei einem Rennen 2014 mit einer Strafe und Rückversetzung belegt worden. Er habe auch durch eine Fehlmanipulation den Motor abgewürgt und weisungswidrig das Fahrzeug verlassen.

Daneben kritisierte der Rennstall, dass Sutil mündlich Sponsorengelder von rund 40 Millionen Franken (36,85 Millionen Euro) zugesichert, die Zusage aber nicht eingehalten habe.

Offenbar konnte das Gericht aber weder durch diese nicht im Vertrag festgelegte Zusage noch durch angeführte Fahrfehler überzeugt werden. Es ist denkbar, dass die Angelegenheit wie bei van der Garde auf eine aussergerichtliche Einigung hinauslaufen wird.

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