MXGP Switzerland: Mit allen Mitteln bekämpft

Von Rolf Lüthi
Die Umweltverbände geben sich kompromissbereit und verzichten 2018 auf eine gerichtliche Klage gegen die Motocross-WM. Das besorgen schon andere. 2019 soll Schluss sein.

An der Pressekonferenz der Umweltverbände VCS, Pro Natura und WWF gaben sich deren Vertreter in Frauenfeld pragmatisch. «Es geht uns nicht darum, dieses Volksfest zu verhindern. Es geht uns einzig darum, dass das Bewilligungsverfahren in Zukunft gesetzeskonform abläuft», betonte Toni Kappeler, Präsident von Pro Natura Thurgau.

Das ist nun eine andere Tonlage, fragte doch Kappeler, der für die Grünen im Thurgauer Kantonsrat (Kantonsparlament) sitzt, im November noch rhetorisch, ob es die Thurgauer Kantonsregierung «richtig findet, Beiträge aus dem Sportfonds an Motorsportanlässe zu zahlen.»

Zur Erklärung: Der Sportfonds wird gefüllt durch nicht ausgezahlte Beiträge der Schweizer Lotteriegesellschaft Swisslos und an die Kantone verteilt. Thurgauer Sportvereine, welche die Organisation von nationalen oder internationalen Grossanlässen (SM, EM, WM, Europacup) übernehmen, erhalten einen Beitrag aus diesem Fonds.

Kappeler nervte sich, weil die Organisatoren des Frauenfelder Motocross gleich behandelt wurden wie alle anderen Veranstalter von Sportanlässen.

Seither kam es im Zusammenhang mit dem Engagement der Umweltverbände gegen die Motocross-WM in Frauenfeld zu Austritten von Mitgliedern, und die Umweltschützer änderten Tonlage und Strategie. Neu wird angezweifelt, ob die Bewilligung dieser Rennen zonenkonform und juristisch korrekt sei.

Bislang genehmigte das Thurgauer Departement für Justiz und Sicherheit solche Veranstaltungen in der Landwirtschaftszone unter der Bedingung, dass erstellte Bauten nach dem Anlass wieder zurückgebaut wurden, in einem verkürzten Verfahren. Eine Baubewilligung wurde nicht verlangt.

Dieses Verfahren zweifeln die Umweltverbände an, und ihre juristische Argumentation scheint stichhaltig. Auf die Frage, warum die Umweltschützer erst jetzt, beim MXGP, bemerkt hätten, dass dieses seit 50 Jahren angewandte vereinfachte Verfahren juristisch nicht einwandfrei sei, antwortete Kappeler: «Die Motocross-WM ist bei weitem der grösste Anlass im Kanton Thurgau. Doch uns geht es nicht darum, das Motocross zu verhindern. Es geht um die Einhaltung von rechtlichen Grundlagen und ein korrektes Bewilligungsverfahren.»

Die Vertreter der Umweltverbände betonen ihre Kompromissbereitschaft und verweisen darauf, dass auf eine Verwaltungsklage gegen die diesjährige Veranstaltung verzichtet wurde. «Unter der Bedingung, dass ab 2019 ein gesetzeskonformes Bewilligungsverfahren durchgeführt wird, verzichten wir auf eine Beschwerde gegen das Rennen vom 18./19. August 2018», beschreibt Peter Wildberger, Präsident des VCS Thurgau, den Deal mit den Thurgauer Behörden.

Für eine juristisch hieb- und stichfeste Genehmigung müsste eine Baubewilligung für Sprunghügel und Tribünen erteilt werden. Eine solche ist auf Landwirtschaftsland juristisch gar nicht möglich. Das Gelände müsste zuvor umgezont werden, was weitere juristische Fallstricke beinhaltet. Gegen Umzonung und Baubewilligung könnte zudem Beschwerde eingereicht werden.

An der Pressekonferenz war auch MXGP-Organisator Willy Läderach dabei, der in seiner Funktion als Redaktionsleiter von «Motonews» anwesend war, dem Verbandsorgan des Schweizer Motorradfahrerverbandes FMS. Er entwand Wildberger und Kappeler die Zusage, sie würden gegen eine allfällige, gesetzeskonform erteilte Bewilligung des MXGP 2019 keine Beschwerde einlegen.

Vorerst geht es aber noch um die Bewilligung für das Rennen von 2018. Dagegen klagen zwar nicht die Umweltverbände, dafür aber ein einzelner Anwohner, vor dem Thurgauer Verwaltungsgericht. Die Wohnadresse des Klägers befindet sich mitten in einem Einfamilienhausquartier am westlichen Stadtrand von Frauenfeld.

Das Renngelände ist von dort nicht direkt einsehbar. Luftlinie befindet sich das Haus etwa 350 Meter vom Renngelände entfernt, dazwischen verlaufen die Hauptstrasse Frauenfeld – Winterthur und die Bahnlinie Zürich – Romanshorn. Die Einspracheschrift umfasst 35 Seiten und ist von Rechtsanwalt Andreas Brauchli verfasst, der auf Verwaltungsklagen spezialisiert ist.

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