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Maxi Buhk nicht mehr gesperrt: Lizenz wieder zurück

Von Oliver Runschke
Maxi Buhk (re.) hat seinen Renn-Führerschein wieder

Maxi Buhk (re.) hat seinen Renn-Führerschein wieder

Der DMSB hat das Verfahren gegen Maximilian Buhk eingestellt, der Hamburger hat seine Lizenz zurück. Ein Freispruch ist das allerdings nicht.

Die «Affäre» um Maximilian Buhk ist beendet. Der DMSB hat das durch einen Vorfall beim ADAC GT Masters-Lauf auf dem Slovakia Ring ausgelöste Verfahren gegen den Hamburger eingestellt. Buhk erhält damit seine Lizenz zurück, einem Start am kommenden Wochenende beim fünften Lauf der Blancpain Sprint Series im HTP-Mercedes SLS AMG in Portimão/Portugal steht damit nichts mehr im Weg.

Der DMSB legte gegenüber SPEEDWEEK.com Wert auf die Feststellung, dass es sich bei der Einstellung des Verfahrens keinesfalls um einem Freispruch an. Viel mehr sah der Vorsitzende Richter des Sportgerichts, der den Vorgang nach einer Anfrage von Buhk nun wiederholt prüfte, die bisherige Strafe durch den bereits 14-tägigen Lizenzentzug gemessen am Vergehen als ausreichend. Durch die vorläufige Suspendierung der Lizenz verpasste Buhk das Blancpain Sprint Series Rennen auf dem Slovakia Ring und das ADAC GT Masters-Rennen auf dem Nürburgring. Dadurch verlor er in beiden Serien seine Titelchancen. In der BSS war er vor der Suspendierung Tabellenführer.

Auslöser für die Suspendierung von Buhk war ein Zwischenfall beim ADAC GT Masters-Lauf am 10. August auf dem Slovakia Ring. Buhk blieb nach einem Reifenschaden liegen und widersetzte sich nach Angaben des DMSB den Anweisungen der Streckenposten, die den SLS AMG abschleppen wollten. Da sich der Mercedes-Pilot beim Bergevorgang unkooperativ zeigte, musste von den Posten ein Abschleppwagen angefordert werden, was eine Safety-Car-Phase über sechs Runden auslöste. Der DMSB unterstellte dem Mercedes-Benz-Piloten so nicht nur widersetzen gegen die Anweisungen der Marshalls, sondern auch eine mögliche Manipulation des Rennverlaufes. 

Der Fall wurde an das Sportgericht des DMSB weitergeleitet, der Vorsitzende Richter suspendierte daraufhin umgehend die Lizenz. Der Vorgang des Richters hatte Kalkül, denn ohne zeitweisen Lizenzentzug wäre eine zu erwartende spätere Strafe wohl kaum eine gewesen. Bei einem normalen Verlauf des Verfahrens wäre der Fall im September oder Oktober verhandelt worden und eine daraus resultierende Strafe wäre in die Winterpause gefallen und vermutlich weitestgehend folgenlos geblieben.

Buhk ging gegen die Suspendierung in Berufung, die allerdings vom Vorsitzenden Richter des Berufungsgerichtes abgelehnt werde.
Vor dem ADAC GT Masters-Lauf auf dem Nürburgring am vergangenen Wochenende stellte Buhk beim Sportgericht einen Antrag seine Lizenz zurück zu erlangen, der aber abgelehnt wurde.

Ein erneuter Antrag, den Buhk nun für das Rennen am kommenden Wochenende in Portimão stellte, hatte nun Erfolg. Der Richter bewertete den zwischenzeitlichen Lizenzentzug über zwei Wochen nun als ausreichendes Strafmass und jede noch länger währende Sperre bis zum Beginn einer Verhandlung als übermässige Härte. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.

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