Michael Schumacher: Krankenakte gestohlen!

Von Petra Wiesmayer
Michael Schumachers Familie kommt nicht zur Ruhe

Michael Schumachers Familie kommt nicht zur Ruhe

Wie tief kann man sinken? Wer stiehlt die Krankenakte eines Menschen, der sich nicht wehren kann? Michael Schumachers Krankenhausunterlagen werden momentan europaweit zum Verkauf angeboten. Die Polizei ermittelt.

Seit einer Woche ist Michael Schumacher in Reha in Lausanne, trotzdem kommt seine Familie nicht zur Ruhe. Schon am Montagvormittag gab es Gerüchte, wonach sein persönlicher Sponsor Rosbacher den Vertrag gekündigt habe. Die Wahrheit teilte der Mineralwasserhersteller später selbst mit und erklärte, man stelle die Werbekampagne mit Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand zwar ein, er bleibe aber weiter Markenbotschafter des Unternehmens.

Am Abend wurde nun bekannt, dass die Krankenakte des 45-Jährigen aus dem Krankenhaus in Grenoble, in dem Schumacher nach seinem Skiunfall am 29. Dezember 2013 behandelt wurde, gestohlen wurde. Laut Berichten der Bild Zeitung wurden die Dokumente bereits mehreren Medien in Deutschland, England und Frankreich angeboten. 60.000 Schweizer Franken (ca. 50.000 Euro) will der Verkäufer als Mindestpreis dafür haben und will die Echtheit der Akten mit angeblichen Details zu chirurgischen Eingriffen belegen.

Ob die Dokumente tatsächlich echt sind, ist nicht bekannt. Schumachers Management reagierte aber mit einer Erklärung auf den Diebstahl: «Seit einigen Tagen werden einigen Medienvertretern gestohlene Dokumente/Daten zum Kauf angeboten, von denen der Anbieter behauptet, es handele sich um die Krankenakte von Michael Schumacher», heißt es. «Wir können nicht beurteilen, ob die Unterlagen echt sind. Fakt ist jedoch: Die Unterlagen sind gestohlen. Der Diebstahl wurde angezeigt. Ermittlungsbehörden sind eingeschaltet.»

Sollte eine Publikation die Unterlagen tatsächlich kaufen und veröffentlichen, würden empfindliche Strafen drohen, schreibt Managerin Sabine Kehm weiter. «Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Ankauf solcher Unterlagen/Daten sowie deren Veröffentlichungen verboten sind. Daten aus der Krankenakte sind höchst vertraulich und dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Gegen die Veröffentlichung von Inhalten aus der Krankenakte werden wir daher in jedem Einzelfall Strafanzeige wegen der Verwirklichung aller in Betracht kommender Straftatbestände stellen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.»

Noch ist unklar, wer die Unterlagen hat und wie und wo sie gestohlen wurden. «Da kann man doch nur entsetzt und angewidert sein! Ich kann nur dringend davon abraten, diese Unterlagen zu kaufen oder zu veröffentlichen. Wir werden selbstverständlich mit allen verfügbaren Mitteln dagegen vorgehen», wird Kehm von Bild zitiert.

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