Comeback Robert Kubica (Renault): Was sagt die FIA?

Von Mathias Brunner
Robert Kubica beim Festival of Speed in Goodwood

Robert Kubica beim Festival of Speed in Goodwood

​SPEEDWEEKipedia: Leser fragen, wir finden die Antwort. Heute: Alle träumen von der Formel-1-Rückkehr des Polen Robert Kubica. Aber wie sieht es eigentlich in Sachen Superlizenz aus?

In loser Reihenfolge gehen wir in Form von «SPEEDWEEKipedia» auf Fragen unserer Leser ein. Dieses Mal will Andrea-Lea Sommer aus Wiesbaden wissen: «Ich bin sicher nicht der einzige Fan von Robert Kubica, der sich wünscht – hoffentlich sehen wir den Polen eines Tages wieder am Start eines Grand Prix. Was für und gegen ein Comeback spricht, darüber habt Ihr regelmässig berichtet. Aber ich frage mich: Wie passt eine mögliche Rückkehr eigentlich zu den FIA-Vorschriften in Sachen Formel-1-Führerschein namens Superlizenz?»

Das ist eine sehr gute Frage. Wir haben uns in Silverstone mit FIA-Vertretern kurzgeschlossen und folgende Antwort erhalten: «Kubica erfüllt weder die Anforderungen in Sachen errungener Leistungspunkte in anderen Kategorien noch die Regel, wonach er Halter einer Superlizenz in den vergangenen drei Jahren gewesen ist. Aus dieser Perspektive kann die FIA Robert Kubica also keinen Formel-1-Führerschein ausstellen.»

Die Leistungspunkte beziehen sich auf ein System, das die FIA zur Saison 2016 hin einführte. Auslöser war Max Verstappen, der mit 16 Jahren im Toro Rosso sass. Die Frage musste gestellt werden: Wo führt das noch hin? Wird eines Tages womöglich ein Talent vom Go-Kart direkt in die Formel 1 hüpfen? Die FIA änderte das Superlizenz-Prozedere. Zuvor musste der Fahrer nachweisen, dass er 300 Kilometer in Renntempo fahren kann. Max konnte das.

Seit 2016 müssen die Piloten für die Superlizenz mindestens 18 Jahre alt sein und in drei Jahren Nachwuchsserien 40 Leistungspunkte oder mehr gesammelt haben. Für den Titelgewinn in der Formel 2 etwa gibt es 60 Punkte, für den Titel in der GP3 30. Abgestuft erhalten die Fahrer Punkte bis zu Meisterschaftsplatz 5 oder 10 (je nach Serie).

All das trifft auf Kubica nicht zu.

Auch Rennfahrer, die in der vergangenen Saison mindestens fünf Grands Prix oder in den letzten drei Saisons mindestens 15 Grands Prix bestritten oder aber in der vergangenen Saison Testfahrer eines Teams der Formel-1-Weltmeisterschaft waren, erhielten eine Superlizenz.

Auch das trifft auf Kubica nicht zu.

Ein FIA-Vertreter in Silverstone: «Möglicherweise müssen wir für Kubica ein ganz neues Prozedere einführen.»

Aber damit irrt der Fachmann.

Zunächst muss Robert Kubica nachweisen, dass er körperlich dazu in der Lage ist, einen Formel-1-Renner zu fahren. Das hat der 32jährige Pole getan. Dann haben wir eine Regel, wonach ein Fahrer innerhalb von fünf Sekunden aus seinem Wagen aussteigen können muss. Aus Renault-Kreisen vernehmen wir: Robert kann das. Beide Punkte würdn von FIA-Offiziellen geprüft.

Die Hintertür für Robert Kubica versteckt sich im Anhang L des FIA-Sportgesetzes, Abschnitt 5.1.7c).

Denn dort steht: «Ein Fahrer muss Halter einer Superlizenz über den Zeitraum der vergangenen drei Jahre hinaus gewesen sein.»

Das trifft auf Kubica zu, der für 2011 einen Formel-1-Führerschein erhalten hatte. Diese Regel hat die FIA für Fahrer eingerichtet, die nach mehreren Jahren Auszeit zurückkehren.

Weiter heisst es in 5.1.7c): «In diesem Falle wird die FIA den Fahrer auf seine Fähigkeiten einschätzen, wonach er unlängst herausragende Fähigkeiten am Lenkrad eines Formel-Rennwagens bewiesen hat.»

Die FIA-Fachleute lassen uns spüren: Wenn Robert Kubica die Chance auf ein Rückkehr bekommt und es keine medizinischen Einwände gibt, dann wird der Autoverband eines der grössten Comebacks der Sportgeschichte nicht verhindern.

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