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Steiermark-GP: Sonder-Erlaubnis, 15.000 Zuschauer!

Start zum Grossen Preis von Österreich 2019

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Am 27. Juni findet auf dem Red Bull Ring der Grosse Preis der Steiermark statt – dank einer Sonder-Erlaubnis vor 15.000 Fans! Ab 1. Juli und für den Österreich-GP profitieren die Besucher von erheblichen Lockerungen.

Die Formel 1 wird schon am ersten von zwei Spielberg-GP-Wochenenden (25. bis 27. Juni) vor einer für Corona-Zeiten durchaus ordentlichen Kulisse fahren können. Die steirische Landesregierung hat in Kooperation mit der Bundesregierung und dem Management des Red Bull Rings eine spezielle Regelung ausgetüftelt – 15.000 Fans!

Wie ist das möglich, wo aktuell doch das Limit in Österreich bei Freiluft-Veranstaltungen noch bei 3.000 Personen liegt? Das Ring-Gelände wird dafür in fünf weitläufige Sektoren geteilt, in denen sich die Fans der jeweils anderen Abschnitte beim Besuch der Veranstaltung nicht begegnen. Jeder Abschnitt gilt somit rechtlich als eine separate Zusammenkunft. Das ist ein Kniff, den schon die Organisatoren des Frankreich-GP anwenden. Obergrenze an sich: 5000 Menschen. Die Franzosen haben drei Bereiche erzeugt, daher auch in Le Castellet 15.000 Fans.

Schon von den Parkplätzen weg werden die Besucher Ende Juni auf dem Red Bull Ring mit farblichen Ausschilderungen klar voneinander getrennt – das Ganze mit einem sicheren Leitsystem. Viele Fans haben somit kurzfristig eine Chance, die Formel 1 schon im Juni wieder aus der Nähe zu bestaunen. Alle Informationen finden Sie unter www.projekt-spielberg.com

Ab dem 1. Juli streicht die österreichische Regierung zahlreiche Corona-Maßnahmen. Die Besucher des zweiten Formel-1-GP in Spielberg (2. bis 4. Juli) sowie der beiden Motorrad-GP auf dem Red Bull Ring (8. und 15. August) werden von den am 17. Juni in Wien verkündeten Lockerungen der Corona-Maßnahmen profitieren.

Denn mit 1. Juli fällt in ganz Österreich die Sperrstunde, die Nachtclubs dürfen wieder öffnen, die Maskenpflicht wird gelockert.

Die Gesundheits-Experten bezeichnen diese Schritte als «absolut vertretbar», mahnen aber wegen der Ausbreitung der indischen Delta-Variante (Virusmutation B.1.617.2) zur Vorsicht.

Nach der Bewertung der epidemiologischen Entwicklung der vergangenen Tage wird «die Risikolage für ganz Österreich und für alle Bundesländer mit geringem Risiko eingestuft». Es sei eine weitere Entspannung der epidemiologischen Lage festzustellen.

Gegenwärtig geht die Corona-Ampel-Kommission in Österreich davon aus, dass bereits 6,3 Prozent der untersuchten Fälle der in Indien neue aufgetretenen Variante zuzuordnen sind.

Die Inzidenz ist österreichweit auf 15 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gesunken, Tendenz weiter fallend.

Trotzdem empfahl MedUni-Wien-Vizerektor Oswald Wagner, man solle trotz der positiven Lage bei den Neuinfektionen «noch ein bisschen vorsichtig sein». Es sei wichtig, die Öffnungsschritte weiter an die 3G-Regel zu binden: geimpft, getestet oder genesen. Auch die Nutzung von Masken habe weiter Sinn. Eine Rückkehr von FFP2-Masken auf Mund-Nasen-Schutz (MNS) in heiklen Bereichen wie Supermärkten und im öffentlichen Verkehr ist ab 1. Juli vorgesehen.

Die ÖVP-Grünen-Regierung hat am gestrigen Donnerstag weitreichende Lockerungen bei Veranstaltungen, in der (Nacht)-Gastronomie und bei privaten Treffen ab 1. Juli verkündet. Es fällt auch die Sperrstunde (bisher 22 Uhr) in der Nachtgastronomie. In der Gastronomie und bei Events fällt die Maskenpflicht weg. Es wird keine Kontakt- und Abstandregeln mehr geben. Dazu werden die Quadratmeterregel und die Kapazitätsgrenzen für Großveranstaltungen wie bei den Grand Prix auf dem Red Bull Ring gestrichen, die ausverkauft sein werden wie 2019. Voraussetzung: Die Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein.

Die FFP2-Masken-Pflicht gilt ab 1. Juli in Österreich nur noch im Gesundheitsbereich und im Pflegewesen, sonst reicht der Mund-Nasen-Schitz (MNS). In öffentlichen Verkehrsmitteln, im Handel und in Museen ist ab dem 1. Juli ein MNS ausreichend. Ab dem 22. Juli braucht es den MNS nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften für den täglichen Bedarf. Basis für die Lockerungen bleibt die 3G-Regel.

Die Nachweispflicht gilt ab 1. Juli für Kinder ab zwölf. Die Kontaktdatenverfolgung muss noch bis 22. Juli überall dort durchgeführt werden, wo die 3G-Regel gilt.

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