Neue Vorschriften: Zwei Teststrecken erlaubt
Alle zwei Jahre werden die Vorschriften für GP-Testfahrten auf den Kopf gestellt. Jetzt ist es wieder mal so weit.
Auch für die WM-Klassen Moto3 und Moto2 werden ab 11. November 2013 (WM-Finale in Valencia) neue Testbestimmungen wirksam. Vom WM-Finale bis zum 30. November kann auf jeder Strecke mit jedem Fahrer getestet werden. Vor dem Saisonauftakt der neuen Saison folgen ab dem 1. Februar drei offizielle Drei-Tage-Tests für alle Vertragsfahrer, die Schauplätze legen Dorna und IRTA fest.
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Um Reisekosten und Übernachtungskosten zu sparen, erhalten 2014 erstmals auch die Teams der Moto2 und Moto3-Klasse jeweils drei Testtage nach einem Europa-GP als offizielle IRTA-Tests.
Ausserdem dürfen die Teams der zwei kleinen Klassen pro Saison eine GP-Piste und eine Rennstrecke, die nicht zum WM-Kalender zählt, als Teststrecke nominieren. Dort darf dann ab 1. November bis 30. November mit jedem beliebigen Fahrer jederzeit getestet werden. Ausnahme: Zwei Wochen vor jedem WM-Lauf herrscht auf der betroffenen Strecke Testverbot.
Die Moto2 und Moto3-Teams dürfen auch Montag oder Dienstag nach europäischen WM-Rennen auf dieser Piste üben, wenn diese Strecken nicht für einen der drei MotoGP-Testtage beschlagnahmt werden.
Und von 1. Dezember bis 31. Januar herrscht absolutes Testverbot – wie in der MotoGP.
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