KTM: Gibt es eine EU-Unterstützung für gekündigte Mitarbeiter?
Die bei der KTM AG unmittelbar vor der Entlassung stehenden Mitarbeiter könnten auch durch die Mittel aus einem EU-Fonds vor der vollen Härte der Arbeitslosigkeit bewahrt werden.
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Ab dem 16. Februar sollen die ersten der insgesamt 500 Mitarbeiter freigesetzt werden, die den Rationalisierungsmaßnahmen des indischen Mehrheitseigentümers Bajaj zum Opfer gefallen sind. In Österreich – am Heimatstandort Mattighofen – sind etwa 380 Personen konkret von den kommenden Kündigungen betroffen. Bajaj will die Fixkosten senken und die Strukturen straffen – von den Kündigungen sind durchwegs Angestellte im mittleren Management betroffen, auch bei den Aufwendungen für IT wird eingespart.
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In Österreich wurde für die Betroffenen bereits ein sogenannter Härtefallfonds und eine vom Land Oberösterreich sowie dem AMS Oberösterreich finanzierte Insolvenzstiftung auf den Weg gebracht. Hier geht es um Einmalzahlungen. Die Höhe dieser Zahlungen hängt vom Alter der Person, der Dauer der Beschäftigung bei der KTM AG und auch der Anzahl der Kinder ab. Dies berichten die «Salzburger Nachrichten» (SN). Im Durchschnitt geht es bei dieser Unterstützung um zwei bis drei Monatsgehälter zusätzlich. KTM-CEO Gottfried Neumeister bedankte sich in einer schriftlichen Stellungnahme bei der Gewerkschaft GPA. «Gemeinsam mit dem AMS und den Behörden haben sie zudem maßgeblich dazu beigetragen, zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen wie einen Härtefallfonds und eine vom Land Oberösterreich finanzierte Insolvenzstiftung auf den Weg zu bringen.
Dazu könnte es für die gekündigten KTM-Mitarbeiter auch Hilfe aus der Europäischen Union (EU) geben. Die Kommission in Brüssel hat vorgeschlagen, die Summe von 3,7 Millionen Euro aus dem sogenannten «Europäischen Globalisierungs-Anpassungsfonds für Arbeitnehmer» zu mobilisieren. Im EU-Fonds stehen pro Jahr etwa 35 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fonds kann immer dann aktiviert werden, wenn ein einzelnes Unternehmen mehr als 200 Personen entlässt.
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Konkret: Die EU will Berufsberatung und -orientierung, Unterstützung bei der Jobsuche, Weiterbildungen sowie Ausbildungsbeihilfen finanzieren. Für diese Maßnahmen geht man von Kosten in der Höhe von drei Millionen Euro aus. Etwa 60 Prozent der Kosten will die EU-Kommission übernehmen, der Rest soll durch das österreichische Arbeitsamt getragen werden.
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