MotoGP: Pramac-Boss schießt gegen Ducati

Renault-Einspruch: Romain Grosjean disqualifiziert!

Von Rob La Salle
Haas-Teamchef Günther Steiner (rechts) mit Renault-Direktor Marcin Budkowski

Haas-Teamchef Günther Steiner (rechts) mit Renault-Direktor Marcin Budkowski

Renault hat nach dem 14. WM-Lauf in Monza eine offizielle Beschwerde gegen den Formel-1-Renner der US-Truppe Haas eingereicht – mit Erfolg: Romain Grosjean wurde disqualifiziert.

Dass sich der diesjährige WM-Kampf zuspitzt, erkennt man nicht nur an den harten Fights, die sich die Spitzenreiter von Ferrari und Mercedes liefern. Auch weiter hinten in der Tabelle wird erbittert um jeden WM-Punkt gekämpft. Besonders hart gestaltet sich das Ringen um den vierten Tabellenrang und damit um den Titel «Best of the Rest» hinter den drei grossen Teams Mercedes, Ferrari und Red Bull Racing.

Nach dem vierzehnten von 21 Saisonläufen im königlichen Park von Monza hatte diesen die Haas-Mannschaft belegt. Denn die US-Truppe durfte dank Romain Grosjeans sechstem Rang acht frische Zähler auf dem Konto bejubeln.

Doch diese hat das Team des Unternehmers Gene Haas wieder verloren, denn das Renault-Werksteam hat einen offiziellen Protest gegen die jüngste Version des Formel-1-Renners VF-18 eingelegt und Recht bekommen.

Die Franzosen, die vor dem Start des Ferrari-Heimspiels in Italien noch den vierten Rang belegt hatten, rangierten kurzfristig mit gleich vielen Punkten wie die Amerikaner auf dem fünften Platz. Nun dürfen sie sich wieder über den vierten Zwischenrang freuen.

Während Renault selbst zunächst nur die offizielle Beschwerde bestätigte, verriet Formel-1-Rennleiter Charlie Whiting in Monza, dass sich der Protest auf den Unterboden am GP-Auto des Teams aus North Carolina bezieht. Ab 18.30 Uhr diskutierten die Vertreter beider Teams mit den Regelhütern darüber, ob der Unterboden illegal ist.

Und sie befanden: Das ist er in der Tat. Für Grosjean bedeutet das die Disqualifikation, womit Williams-Rookie Sergey Sirotkin in die Punkte rückt. Haas kann gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen.

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