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Vijay Mallya: Anfang 2019 in indischem Gefängnis

​Verzweifelt versuchen der indische Unternehmer Vijay Mallya und seine Rechtsanwälte, eine Auslieferung nach Indien zu verhindern. Aber derzeit spricht fast alles gegen den früheren Rennstall-Mitbesitzer.

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Der indische Geschäftsmann und frühere Mitbesitzer des Force-India-Rennstalls Vijay Mallya schöpft alle Rechtsmittel aus, damit er nicht nach Indien ausgeliefert wird. Nun hat der Inder kurz vor seinem 63. Geburtstag (18. Dezember) schlechte Nachrichten erhalten: Am Montag, 10. Dezember ist in Londoner Gericht zum Urteil gekommen, dass Mallya auszuliefern sei. Gegen dieses Urteil können Mallya und seine Rechtsvertreter in Berufung gehen. Entschieden ist das noch nicht. Mallya vor dem "Westminster Magistrates Court": "Meine Anwälte werden sich das Urteil im Detail ansehen, dann beraten wir über die nächsten Schritte." Sollte auch in letzter Instanz gegen Mallya entschieden werden, wird die Sache ans Aussenministerium weitergeleitet – mit der Vorgabe, dass Mallya innerhalb von 28 Tagen auszuliefern sei. Der indische Geschäftsmann beteuert bis heute seine Unschuld, er sieht sich als Opfer einer Hexenjagd in Indien. Indische und britische Rechtsexperten halten es für sehr wahrscheinlich, dass Vijay Mallya Anfang 2019 in einem indischen Gefängnis sitzen wird.

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Und darum geht es: Der Oberste Gerichtshof von Indien ist im Mai 2017 zum Urteil gekommen, der Unternehmer Vijay Mallya habe eine Anweisung des Gerichts missachtet. Ihm war verboten worden, 40 Millionen Dollar aus einer Abfindung des Getränkekonzerns Diageo an seine Kinder zu überweisen. Stattdessen hätte das Geld gemäss Anordnung des Gerichts zum Abbau des gewaltigen Mallya-Schuldenbergs verwendet werden müssen.

Mehr als ein Jahr hatte das Kräftemessen zwischen dem Diageo-Konzern und Mallya im Ringen um die Kontrolle über die milliardenschwere "United Breweries Group" gedauert. Schliesslich zog sich Mallya aus der Führungsriege zurück. Diageo musste ihm für seinen Rückzug 75 Millionen Dollar bezahlen. Was Mallya noch viel wichtiger war: Der Konzern verzichtete darauf, dem Inder finanzielle Unregelmässigkeiten, die bei internen Untersuchungen angeblich aufgetaucht waren, weiter zu verfolgen. Mallya selbst zeigte sich zufrieden. Das Erbe seiner Kinder sei gesichert, ausserdem plane er ohnehin, seine Zukunft in England zu verbringen.

Nachdem eine Gruppe von 17 Banken (mit der "State Bank of India" als Anführer) das Höchste Gericht von Neu-Delhi gebeten hatte, den indischen Unternehmer Vijay Mallya verhaften zu lassen und seinen Reisepass sicherzustellen, musste General-Staatsanwalt Mukul Rohatgi kurz darauf zugeben – leider zu spät, der Unternehmer hatte das Land bereits anfangs März verlassen. Und zwar komplett legal. Die Entrüstung unter den Gläubigern war gross: Wie konnte es passieren, dass man sich den damaligen Mitbesitzer des Force-India-Rennstalls durch die Lappen gehen liess? Finanzminister Arun Jaitley in der Zeitung "The Hindu": "Die Banken hätten viel früher bei den Behörden vorstellig werden müssen, um zu ihrem Geld zu kommen."

Mallya hatte sich für seine Kingfisher-Airline sehr viel Geld geliehen, die Rede ist von einer Milliarde Euro. Es ist also kein Wunder, dass die Bank Ansprüche beispielsweise auf jene Abfindung Mallyas erhebt, die ihm seitens Diageo zugesprochen worden ist.

Am 18. April 2017 stellte sich Mallya in England, der Druck war ihm offenbar zu gross geworden. Der Haftrichter des Amtsgerichts Westminster legte eine Kaution in Höhe von 650.000 Pfund fest (773.000 Euro), die Mallya bezahlte. Der Force-India-Mitbesitzer ist nur deshalb auf freiem Fuss, weil er das Land ohnehin nicht verlassen kann: kein Reisepass. Im Juli 2018 besuchte Mallya letztmals ein Formel-1-Rennen, Wochen später befand sich sein Team unter Gläubigerschutz und wurde vom Insolvenzverwalter verkauft, an eine Geschäftsgruppe um den kanadischen Unternehmer Lawrence Stroll.

Mallya gibt zwar zu, dass er verschiedenen Banken einen Betrag im Bereich von umgerechnet 710 Millionen Euro schulde, aber er beteuert bis heute, er sei nicht geflohen, er habe nichts falsch gemacht und werde für seine Schulden geradestehen, bedingungslos. Wie er das genau machen will, hat er nie thematisiert.

Am 8. Februar 2017 ging aus Indien offiziell ein Auslieferungsantrag ein. Seither liegt der Ball bei britischen Gerichten. Im jüngsten Urteil ist von Irreführung der Justiz die Rede und von Geldwäsche. Der Richter liess den Einwand nicht gelten, eine Auslieferung würde für Mallya Lebensgefahr bedeuten. Folter und Mord, so die Anwälte von Mallya, gehörten in indischen Gefängnissen zur Normalität. Seitens des britischen Gerichts wurde das Argument so entkräftet: Eine Auslieferung an Indien sei an die Bedingung geknüpft, dass Mallya sicher an Leib und Leben untergebracht sei.

Sollte Mallya wirklich zurück nach Indien müssen, erwartet ihn eine ganze Serie von Prozessen, Kern ist der Konkurs seiner früheren Fluggesellschaft Kingfisher 2012 (2005 gegründet). Die Trümmer dieser Milliardenpleite sind bis heute nicht aufgeräumt. Aber es geht nicht nur um Schulden, es geht auch um den Vorwurf des Betrugs und der Geldwäscherei. In indischen Medien ist davon die Rede, dass sich diese Verfahren über Jahre hinziehen werden.

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