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Max Mosley: Einigung mit Google um angebliche Orgie

Von Mathias Brunner
Max Mosley

Max Mosley

Eigentlich hätte ein Gericht heute 19. Mai über eine Berufung im Gerichtsfall Max Mosley (75) gegen Google entscheiden sollen. Dazu wird es nicht kommen – die Parteien haben sich geeinigt.

Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Max Mosley (75) und dem Internetgiganten Google ist beigelegt. Tanja Irion, die deutsche Anwältin des früheren FIA-Präsidenten Mosley, hat dies bestätigt. «Der Streit ist zu beidseitiger Genugtuung erledigt», sagt die Rechtsexpertin dem Nachrichtenmagazin «Spiegel». «Die Bedingungen für die Einigung sind vertraulich.»

Mosley, von 1993 bis 2009 Chef des Automobil-Weltverbands, war 2008 in die Schlagzeilen geraten, nachdem die heute eingestellte «News of the World» berichtet hatte, Mosley hätte eine Sado-Maso-Orgie organisiert – mit thematischer Anlehnung ans Dritte Reich. Die «News of the World» hatte die Party sogar heimlich gefilmt!

Mosley klagte und erhielt zunächst in Grossbritannien Recht: Die Richter befanden damals, es gebe keinen Beweis für ein Nazi-Thema bei dieser Party, überdies habe jedermann ein Recht auf Privatsphäre. So lange kein Beweis für eine kriminelle Handlung vorliege, könne in seiner Freizeit jeder tun und lassen, was er wolle. Das Skandalblatt musste 90.000 Dollar Schadenersatz zahlen.

Einen ähnlichen Fall gewann Mosley anschliessend vor einem französischen Gericht 2011, erneut musste die «News Corp», Besitzer der Zeitung, bezahlen, dieses Mal waren es 48.000 Dollar.

Im gleichen Jahr erklärte Mosley (in den 60er Jahren Rennfahrer und später Gründer des Rennstalls March) er habe Google in Frankreich und Deutschland vergeklagt – wegen Verbreitung der erwähnten Bilder. Mosley verlangte, dass keine Bilder mehr von der angeblichen Orgie verbreitet, also von den Servern herunter genommen werden. Die Anwälte von Google antworteten, das sei technisch nicht möglich und verletzte ihr Prinzip von Meinungsfreiheit im Netz.

2013 urteilten Gerichte in Paris und Hamburg: das sei technisch sehr wohl möglich, die Fotos dürfen nicht mehr gezeigt werden. Google bedauerte den Richterspruch als «beunruhigend, was die freie Meinungsäusserung im Internet» betreffe und ging in Berufung.

Eigentlich hätte das Hamburger Gericht heute über die Berufung von Google urteilen müssen, doch nun ist es zu einer Einigung zwischen dem Suchmaschinen-Riesen und Mosley gekommen. Ein Google-Sprecher in Deutschland hat dies bestätigt.

Max Mosley ist zufrieden: «Es muss in unserer Welt möglich sein, dass die Verbreitung von Bildern gestoppt wird, die nie hätten gezeigt werden dürfen.»

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