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Skandal: Jorge Martinez wird Veruntreuung vorgeworfen

Von Günther Wiesinger
Sein Ruf ist ramponiert: Jorge Martinez

Sein Ruf ist ramponiert: Jorge Martinez

Der spanische Ex-Weltmeister und Teambesitzer Jorge Martinez soll im Zusammenhang mit dem Formel-1-GP in Valencia Geld veruntreut haben.

Jorge Martinez (52) ist vierfacher Weltmeister (80 und 125 ccm) auf Derbi und einer der renommiertesten Teambesitzer im GP-Fahrerlager. Er betreibt seit Jahren Teams in drei Klassen und gewann die 125er-WM mit Simón, Bautista, Talmacsi und Terol.

Jetzt ist Jorge «Aspar» Martinez in die Klauen der spanischen Steuerfahnder geraten. Ihm wird Unterschlagung und Veruntreuung vorgeworfen.

Martinez, der auch beim Bau des Ricardo-Tormo-Circuits in seiner Heimatstadt Valencia eine führende Rolle spielte und der beste Connections zu höchsten Regierungskreisen hat, soll sich im Zusammenhang mit der Austragung des Formel-1-GP in Valencia (er fand auf dem Strassenkurs am Hafen statt) in den Jahren 2008 bis 2012 unrechtmässig bereichert haben.

Neben «Aspar» Martinez ist auch Francisco Camps, der frühere President der Generalitat Valenciana, ins Fadenkreuz der Steuerbehörden geraten. Dazu Lola Johnson, die frühere Beraterin des spanischen Politikers.

Im Mittelpunkt der Nachforschungen steht der Vertrag zwischen Camps und der Firma Valmor Sport, die zu 33 Prozent im Eigentum von Martinez steht. Valmor Sport war in die Durchführung der Formel-1-WM-Läufe in Valencia involviert, bei dem bis zu 30 Millionen Euro Verlust pro Jahr erwirtschaftet wurden, die aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sind.

Valmor Spor wird vorgeworfen, es seien auch noch andere Gesellschaften am Formel-1-Projelkt beteiligt gewesen, zum Beispiel das Unternehmen «Circuito del Motor y Promocion Deportiva». Es wird jetzt untersucht, ob bei dieser Firma tatsächlich ein Vermögen von mehr als 30 Millionen Euro angehäuft worden sei.

Teambesitzer Jorge Martinez, sein Partner Fernando Roig und das Geldinstitut Bancaja weisen alle Beschuldigungen zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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