Politischer Vorstoss: Zwischen Kolonnen durchfahren
Die Motion des Appenzeller SVP-Nationalrats David Zuberbühler (46), Fahrer einer Kawasaki ZZR1400, unterzeichneten 13 weitere Parlamentarier. Die Motion beauftragt den Bundesrat (Schweizer Regierung), die rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend anzupassen, dass Motorradfahrern unter bestimmten Bedingungen das Durchfahren von stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen auf Autobahnen erlaubt wird.
Dabei sollen Mindestabstände und Geschwindigkeitsbegrenzungen definiert und Erfahrungen aus Ländern wie Belgien, die eine entsprechende Regelung ab 2026 einführen, einbezogen werden.
Eine Motion ist im Schweizer Rechtssystem ein Vorstoss von einem oder mehreren Parlamentariern, welcher die Regierung beauftragen soll, tätig zu werden. Tätig werden – in diesem Fall eine Gesetzesanpassung ausarbeiten – muss sie Schweizer Regierung – in diesem Fall das Verkehrsdepartement mit Verkehrsminister Albert Rösti an der Spitze – jedoch nur, wenn die Motion überwiesen wird. Überwiesen - das heisst, beide Kammern des Parlaments stimmen der Motion zu.
Die Legalisierung dessen, was unfolgsame Mädels und Jungs vor allem bei heissem Wetter machen, um einen Hitzekollaps in korrekter Motorrad-Schutzkleidung zu vermeiden, ist noch in weiter Ferne. Würde die Motion überwiesen, legt das Verkehrsministerium einen Gesetzesentwurf vor, den die Verkehrskommissionen der beiden Parlamentskammern beraten und dem dann nach einem allfälligen Differenzbereinigungsverfahren beide Parlamentskammern zustimmen müssen.
Damit ist klar: Bis es vielleicht so weit ist, werden unter der Schweizer Sonne noch Tausende umsichtiger, sicherer und trotzdem illegaler Vorbeifahrmanöver stattfinden.