WINWARD Racing Mercedes-AMG GT3 vom zweiten Misano-Rennen disqualifiziert
Maro Engel und Lucas Auer wurden vom zweiten GT World Challenge Europe Sprint Cup-Rennen in Misano disqualifiziert, da ein Radlager nicht den Regularien entsprach.
Die Ergebnisse des zweiten Rennens in Misano im GT World Challenge Europe Sprint Cup galten weiterhin als vorläufig, da eine Untersuchung bezüglich eines Radlagers am Mercedes-AMG GT3 von WINWARD Racing von Maro Engel und Lucas Auer durchgeführt wurde. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen nun vor, und das Auto, das als Dritter die Zielflagge passiert hatte, wurde aus den Ergebnissen des Rennens disqualifiziert. Somit rücken Valentino Rossi und Max Hesse auf den dritten Platz im zweiten Rennen vor.
Die Anhörung, die am Freitag um 09:30 Uhr begann, wurde zweimal unterbrochen, um dem Technischen Direktor die Möglichkeit zu geben, zu den von den Teamvertretern vorgebrachten Punkten Stellung zu nehmen; sie wurde zunächst um 15:00 Uhr und dann erneut um 17:15 Uhr fortgesetzt. Die Rennkommissare halten es für angebracht, dies zu protokollieren, da die während dieser Unterbrechungen vom Technischen Direktor erhaltenen Erläuterungen in direktem Zusammenhang mit den nachstehenden Feststellungen stehen.
Bei den zusätzlichen technischen Überprüfungen wurde festgestellt, dass «die Dichtlippen des Radlagers auf beiden Seiten abgeschnitten waren», was von den Vertretern von WINWARD Racing nicht bestritten wurde.
Diese erklärten ihrerseits, dass «sie hätten nicht wissen können, dass das Radlager den Vorschriften unterliegt, da der Begriff ‚Radlager‘ in Artikel 1.12 des Dokuments zur Balance of Performance für Misano nicht vorkommt, während er im Dokument für die Veranstaltung in Brands Hatch veröffentlichten Dokument zur Balance of Performance explizit aufgeführt ist.»
Seitens des Veranstalters heißt es: «Dieses Argument hält einer Prüfung des Wortlauts des Artikels, auf den sich die Vertreter der Teams stützen, nicht stand. Artikel 1.12 verpflichtet die Teilnehmer nicht, sich ausschließlich auf die Liste der Begriffe zu beziehen, die im Dokument zur BoP aufgeführt sind.
Er weist sie ausdrücklich an, sich an ihren Hersteller zu wenden. Nach den Unterbrechungen der Anhörung erklärte der technische Direktor, dass die in Artikel 1.12 verwendete Terminologie («Achse, Lenkung, Aufhängung») auf Wunsch der Hersteller bewusst gewählt worden sei, um sie an die Überschrift von Artikel 6 («Achse, Lenkung und Aufhängung») des FIA-GT3-Homologation und des DTM-GT3-Homologation – in denen das Radlager unter Artikel 6.3 aufgeführt ist –, wodurch bestätigt wird, dass die in Artikel 1.12 verwendete Terminologie die Struktur der dem Hersteller vorliegenden Homologationsunterlagen widerspiegelt.
Die Sportkommissare halten diese Erklärung für vereinbar mit dem Wortlaut von Artikel 1.12 selbst und sind der Ansicht, dass das Fehlen des Begriffs «Radlager“ im Dokument von Misano im Vergleich zu dessen Vorhandensein im Dokument von Brands Hatch nicht die von den Teamvertretern geltend gemachte Mehrdeutigkeit belegt.
WINWARD Racing konnte zudem nicht nachweisen, dass das Team dieses Element mit Mercedes-AMG erörtert hatte. Das technische Analysedokument stellt eindeutig fest, dass das Element hinsichtlich Masse, Abmessungen, Durchmesser und Anzahl der beweglichen Teile den Vorschriften entspricht.»
Die Ausschnitte in den Dichtungselementen veranlassten die Rennkommissare jedoch, die Disqualifikation der Nr. 48 zu verkünden, da das Radlager nicht den Vorschriften der Homologation des Mercedes-AMG GT3 entsprach.
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