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Prozess eingestellt: Bernie Ecclestone ist unschuldig

Von Mathias Brunner
Bernie Ecclestone hat gut lachen

Bernie Ecclestone hat gut lachen

Wie erwartet ist in München der Prozess gegen Formel-1-Promoter Bernie Ecclestone eingestellt worden: Der Vorwurf der Bestechung lässt sich nicht nachweisen.

Kurz nach Mittag hat es der Münchner Gerichtsvorsitzende Peter Noll offiziell gemacht: Der Schmiergeldprozess gegen den englischen Formel-1-Promoter Bernie Ecclestone (83) wird eingestellt – das Gericht hat das Angebot einer Ausgleichszahlung in Höhe von 100 Mio Dollar angenommen.

Der Kernsatz von Richter Noll: «Der zur Last liegende Vorwurf wurde in wesentlichen Teilen nicht erhärtet.»

Es gibt jedoch noch andere Gründe für das vorzeitige Ende des Verfahrens: Der Staatsanwalt hat der Einstellung auch mit Blick auf das hohe Alter Ecclestones, die lange Verfahrensdauer und weitere mildernde Umstände zugestimmt. Ecclestone ist nach dieser Vereinbarung (die einem Freispruch zweiter Klasse entspricht) nicht vorbestraft.

Viele fragen sich nun: Wohin fliesst eigentlich das Geld? 99 Millionen Dollar der Geldauflage fliessen in die Kasse des Staats, eine Million geht an die Deutsche Kinderhospizstiftung.

Noch immer wundern sich viele, wie ein Verfahren so mir nichts, dir nichts eingestellt werden kann. Die Ausgleichszahlung hat bei vielen den Eindruck geweckt: hier kauft sich einer frei.

Doch Bernie Ecclestone profitiert von einem Paragraphen, mit dessen Hilfe in Deutschland jedes Jahr zehntausende Verfahren eingestellt werden, um Gerichte zu entlasten – nur sind die nicht so öffentlichkeitswirksam.

Paragraph 153a kommt in der Regel bei kleineren Delikten zum Tragen, etwa wenn bei Fahrerflucht nach einer Parkplatz-Kollision kein Prozess geführt werden, der Verursacher des Blechschadens aber trotzdem eine Geldstrafe zahlen soll. Mit Hilfe des Paragraphen 153a können Verfahren schon vor einem Prozess, aber auch noch in einer laufenden Hauptverhandlung vor der Urteilsverkündung eingestellt werden. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen. Es darf kein sogenanntes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen. Der Beschuldigte darf also nicht schon vorbestraft sein. Zweitens muss die Schuldschwere berücksichtigt werden: Es darf nur bei Vergehen eingestellt werden, in Fällen schwerer Kriminalität nicht.

Ecclestones Anwalt Sven Thomas erklärte, dass die Einstellung eines Strafprozesses ein ganz normaler Weg der Justiz sei und nichts mit dem Vermögen Ecclestones zu tun habe. Sven Thomas: «Das ist kein Deal. Das hat mit Freikaufen nichts zu tun.»

Ecclestone selbst hatte den Vorwurf der Bestechung immer zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft warf den Briten vor, Gerhard Gribkowsky (dem früheren Vorstand der bayerischen Landesbank) beim Verkauf der Formel-1-Mehrheit 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld gezahlt zu haben. Damit wollte er nach Überzeugung der Ankläger Einfluss auf den neuen Besitzer der Rennserie nehmen und seine Macht an der Spitze sichern.

Ecclestone seinerseits gab an, von Gribkowsky erpresst worden zu sein – wenn Bernie nicht spure, werde er, Gribkowsky, pikante Details an die britischen Steuerbehörden verraten.

Bernie Ecclestone hätten bei einer Schuldnachweisung bis zu zehn Jahre Haft gedroht.

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