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Schleizer Dreieck: Jahrelanger Rechtsstreit beigelegt

Von Esther Babel
Logenplatz in der Startkurve von Schleiz

Logenplatz in der Startkurve von Schleiz

Es herrscht wieder Planungssicherheit für die Aktiven rund um die Strecke in Thüringen. Weniger Lärm auf und neben der Rennstrecke wurde zwischen den Beteiligten ausgemacht.

Am Montag den 9.April um 17.00 Uhr wurde eine Vereinbarung zwischen der Betreibergesellschaft Schleizer Dreieck und Herrn Bernd Reiße unterzeichnet. So steht es heute auf der Internetseite des Schleizer Dreiecks und markiert damit den Schlusspunkt eines jahrelangen Rechtsstreits um die in Thüringen gelegene Rennstrecke.

Die Vereinbarung ist ein Kompromiss beider Seiten, mit dem für die nächsten zehn Jahre der Umfang der Rennsportaktivitäten auf dem Dreieck definiert wird. An zwölf Renntagen plus einem Rumpftag pro Jahr wird in Zukunft Motorsport auf dem Dreieck möglich sein. Dem Dreieck gehen theoretisch fünf Renntage pro Jahr verloren, was sicher nicht optimal ist. Aber damit ist auch der 14 Jahre andauernde Konflikt um die Betriebsgenehmigung beendet und für die Veranstaltungsdurchführung Planungssicherheit geschaffen.

«Die Betreibergesellschaft dankt den an den Verhandlungen Beteiligten für die konstruktiven und sachlichen Gespräche, die vom allseitigen Willen zum Erhalt des Dreiecks bestimmt waren und freut sich auf eine spannende Saison 2018», steht in der Veröffentlichung zu lesen.

14 Jahre lang ging es um das Thema Lärm. Interessierte lernten so lustige Wörter wie Bundesimmissionsschutzgesetz kennen und oft genug war es eine Zitterpartie, ob und in welcher Form Rennen in Zukunft stattfinden können.

Da Sammelklagen in Deutschland, im Gegensatz zu den USA, nicht möglich sind, hatten sich Anwohner rund um das in der Nähe der Strecke gelegene Oberböhmsdorf zusammengetan und Bernd Reiße, dessen Haus direkt am Rand der Startkurve steht, vorangeschickt, um die Klage zu erheben.

Die Geschichte dahinter

Am 30.08.2012 wurde vor Gericht zu Gunsten des Klägers entschieden, eine Berufung wurde nicht zugelassen. Das bedeutete, dass nach der damals aktuellen Ausführungen durch das Bundesimmissions-Schutzgesetz nicht mehr gefahren werden durfte. Allerdings stand damals die Feier zu «90 Jahre Schleizer Dreieck» ins Haus und der Kläger und die Betreibergesellschaft, an der unter anderem auch die Stadt Schleiz beteiligt ist, einigten sich auf einen Kompromiss, so dass eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen durchgezogen werden konnte.

Ende 2014 hatte der Senat des Oberverwaltungsgerichts Gera dann doch eine Revision, also eine erneute Überprüfung des Urteils, zugelassen. Seit dem herrschte Stillstand. In den Jahren 2015 und 2016 fanden die Veranstaltungen immer mit einem stark gekürzten Zeitplan und einer bedrohlichen Rechtsunsicherheit statt. Aber sie fanden statt.

Ende 2016 gab es erneut ein Treffen zwischen den Beteiligten. Dem Kläger, der ihn unterstützenden Bürgerinitiative und den Schleizer Motorsport-Clubs MSC und AMC. Man einigte sich für 2017 auf einen Acht-Punkte-Plan, der jährlich maximal zwölf Renn- und Trainingstage an höchstens vier Wochenenden mit Sperrung der gesamten Rennstrecke gestattet. Die Mittagspausen und die Zeiten auf der Rennstrecke waren darin genau festgelegt. Auch das nächtliche Halligalli rund um die Strecke wurde in überschaubare Bahnen gelenkt.

Dann übernahm Michael Dangrieß, der gemeinsam mit Thomas Thieme die Firma Bike-Promotion betreibt, das Ruder in der Betreibergesellschaft des Schleizer Dreiecks. Die Veranstaltungen gingen 2017 über die Bühne, Rechtssicherheit für die Zukunft gab es keine, wodurch man sich auch mit Investitionen für die Zukunft stark zurückhielt.

Stand heute

«Mit der jetzt unterschriebenen Vereinbarung ist das im Jahr 2012 zu Gunsten des Hauptbeschwerdeführer Bernd Reiße entschiedene Klageverfahren gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes vom April 2007 und das noch nicht abgeschlossene ¬Berufungsverfahren endgültig vom Tisch», schreibt die Zeitung OTZ in ihrer heutigen Ausgabe.

«Die Renn- und Trainingszeiten sind freitags auf die Zeit zwischen 8 und 19 Uhr, samstags bis 18.30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 17 Uhr beschränkt», ist dort weiter zu lesen. «Bei längeren Unterbrechungen beispielsweise durch Starkregen, Ölspur oder Unfall könne die verlorene Zeit samstags bis maximal 19 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 18 Uhr nachgeholt werden. Die Mittagspause habe täglich 45 Minuten zu betragen, an Werktagen mit Kindergartenbetrieb sei im Fahrerlager 1 eine Mittagsruhe von 12 bis 14.30 Uhr einzuhalten. Die Fahrerlagerordnung, vor allem die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, sei einzuhalten.»

Im Rahmen der IDM fanden in der Vergangenheit auch rund um die Piste oft ausschweifende und nicht gerade ruhige Festivitäten statt. Dinge, die das Rennen am Schleizer Dreieck unter anderem den Ruf als einer der IDM-Saisonhöhepunkte eingebracht hat. Auch da soll die Betreibergesellschaft zusammen mit den Veranstaltern nach Kompromissen ins Sachen Lärmpegel suchen.

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