Grand Prix-Kommission: Test-Regeln präzisiert
Bei einem Treffen der Grand Prix-Kommission am 2. Dezember in Madrid wurden auch Regeländerungen beschlossen, die nur die Moto2- und Moto3-Klasse betreffen, so wurden etwa die Testeinschränkungen präzisiert.
Bei der Sitzung der Grand Prix-Kommission, die am 2. Dezember in Madrid über die Bühne ging, waren nicht nur die Kommissionsmitglieder Carmelo Ezpeleta (Dorna-CEO), Ignacio Verneda (FIM-CEO), Hervé Poncharal (IRTA) und Takanao Tsubouchi (MSMA) zugegen.
Auch Carlos Ezpeleta (Dorna), Mike Trimby (IRTA-CEO, Secretary), Paul Duparc (FIM), Mike Webb (Renndirektor), Danny Aldridge (Technical Director) und Corrado Cecchinelli (Director of Technology) waren dabei, als verschiedene Änderungen im technischen und sportlichen Reglement der Motorrad-WM beschlossen wurden.
Zwei der Regeländerungen betreffen nur die unteren WM-Klassen. So wurde etwa beschlossen den Gewichtsnachteil auszugleichen, der sich durch den – obligatorischen – Einsatz der On-Board-Kamera in der Moto2 und Moto3 ergibt. So müssen künftig nicht nur die Top-6-Piloten der beiden unteren WM-Kategorien mit dem Zusatzgewicht der Kamera ausrücken, alle Gegner werden mit einer gleich schweren Attrappe oder einem an gleicher Stelle montierten Zusatz-Gewicht auf Zeitenjagd gehen müssen.
Die zweite Anpassung, die nur die Moto2 und Moto3 betrifft, findet sich im sportlichen Reglement. Sie ist vielmehr eine Präzisierung denn eine Änderung und betrifft die Vorgaben zu den privaten Testfahrten, die explizit nur für Fahrer gelten, die bei einem Team unter Vertrag sind. Diese dürfen während der Saison zusätzlich zu den offiziellen Tests maximal zehn Tage für private Testfahrten ausrücken. Hinsichtlich der Strecken gibt es keine Restriktionen.
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