Valentino Rossi hat Einspruch gegen seine Bestrafung durch die Race Direction nach dem Sepang-GP beim Internationalen Sportgerichtshof eingelegt. Was wird nun geschehen?
Das bietet Stoff für stundenlange Diskussionen unter GP-Fans: Welcher Formel-1-Rennstall geht 2026 mit der stärksten Fahrerpaarung an den Start? Die Antwort ist ziemlich knifflig.
Weiterlesen
Werbung
Nun muss der Internationale Sportgerichtshof mit Sitz in Lausanne zunächst entscheiden, ob die von Valentino Rossi geforderte Aussetzung der Vollziehung dieser Strafe gestattet wird, bis genug Zeit ist, um eine Anhörung durchzuführen.
Werbung
Werbung
Laut dem Internationalen Sportgerichtshof wird diese Entscheidung "spätestens am Freitag, dem 6. November 2015, fallen", dem ersten Trainingstag beim Saisonfinale in Valencia. Eine endgültige Entscheidung würde dann nach einer Anhörung mit Zeugen und einer Sichtung des vorhandenen Bildmaterials getroffen werden. Bis dahin können drei Monate bis zu einem Jahr vergehen. Wenn Rossis Einspruch scheitert, würden die Strafpunkte wieder wirksam werden und er müsste beim nächsten Rennen von ganz hinten starten.
Für den Titelkampf in Valencia 2015 hätte Rossi so jedoch mit keinem Nachteil zu kämpfen. Dies ist das Ziel des Yamaha-Piloten.
Werbung
Werbung
Sollte das Gericht jedoch entscheiden, dass die Strafe von drei "penalty points" zu gering ist, dann könnte auf den Italiener auch eine höhere Strafe zukommen.
Das bietet Stoff für stundenlange Diskussionen unter GP-Fans: Welcher Formel-1-Rennstall geht 2026 mit der stärksten Fahrerpaarung an den Start? Die Antwort ist ziemlich knifflig.
Weiterlesen
Seit 1984 agiert der Internationale Sportgerichtshof unabhängig von allen sportlichen Organisationen und Verbänden. Er tritt als Vermittler, aber auch als oberste Rechtsinstanz im Sport auf. Es gibt 300 spezialisierte Richter, die Experten im Sportrecht sind.
Der Internationale Sportgerichtshof unterliegt Schweizer Recht. Seine Entscheidungen können vor dem Schweizer Bundesgericht angefochten und auch aufgehoben werden. Dies wäre jedoch nur dann möglich, wenn qualifizierte Beschwerdegründe wie grobe Verfahrensfehler nachgewiesen werden könnten.
Verpassen Sie keine Highlights mehr: Der Speedweek Newsletter liefert Ihnen zweimal wöchentlich aktuelle Nachrichten, exklusive Kommentare und alle wichtigen Termine aus der Welt des Motorsports - direkt in Ihr E-Mail-Postfach
Die aktuellsten News rund um die Uhr, von Experten analysiert und kommentiert und exklusive Einblicke hinter die Kulissen. Hier schreiben Fans für Fans.