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Ex-Renault/Nissan-Chef Carlos Ghosn: Haft verlängert

​Ein Gericht in Tokio hat die Untersuchungshaft des früheren Renault-, Nissan- und Mitsubishi-Chefs Carlos Ghosn (64) verlängert. Der Spitzenmanager kommt frühestens am 11. Januar 2019 frei.

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Am letzten Tag des alten Jahres hat ein Gericht in Tokio entschieden: Carlos Ghosn, jahrelang Autokonzernchef von Renault, Nissan und Mitsubishi, bleibt für zehn weitere Tage in Untersuchungshaft. Da der 1. Januar in Japan Feiertag ist, kann der Spitzenmanager das Gefängnis frühestens am 11. Januar verlassen.

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Japanischen Medien zufolge sollen interne Untersuchungen bei Nissan ergeben haben: Es gibt weitere Hinweise auf fragwürdige Geschäftspraktiken, dies mit Investoren aus Indien, dem Mittleren Osten und Lateinamerika. Es geht unter anderem um angebliche Zahlungen an den saudi-arabischen Geschäftsmann Khaled al-Juffali, deren Hintergründe unklar sind. Wie bei allen anderen Vorwürfen gegen Carlos Ghosn gilt die Unschuldsvermutung.

Vorwürfe gibt es auch gegen Ghosns ehemaligen Vetrauten Greg Kelly, der bei Nissan als Einflüsterer von Ghosn galt. Der 62-Jährige sass als einziger US-Amerikaner im Vorstand des japanischen Autobauers Nissan. Die Vorwürfe an Kelly: Er soll vom widerrechtlichen Verhalten Ghosns gewusst und diese Vorgänge verschleiert haben. Bei Kelly jedoch befand ein Gericht, dass eine Verlängerung der U-Haft nicht angemessen sei, er kam am Weihnachtstag auf Kaution frei. In einer Medienmittelung beteuerte der Amerikaner, er könne vor Gericht seine Unschuld beweisen.

Zurück zu Carlos Ghosn: Die japanische Staatsanwaltschaft hatte gegen den früheren Autokonzernchef am 21. Dezember einen neuen Haftbefehl erlassen. Dieses Mal wurde dem Spitzenmanager unter anderem vorgeworfen, Verluste bei persönlichen Investitionen auf Nissan übertragen zu haben. Darüber hinaus wird dem Franzosen mit libanesischen Wurzeln unterstellt, in grossem Stil Firmengelder für private Zwecke verwendet und Gehälter unkorrekt versteuert zu haben. Für ähnliche Vergehen wie sie Ghosn zur Last gelegt werden, werden in Japan bis zu zehn Jahre Gefängnis ausgesprochen.

Ohne Anklage kann ein Mensch in Japan maximal 23 Tage lang in Untersuchungshaft behalten werden. Ghosn wurde am 19. November dingfest gemacht. Gemäss des Rechtssystems in Japan muss dann innerhalb von 23 Tagen Anklage erhoben werden, um die Untersuchungshaft aufrechtzuerhalten, oder es muss ein neuer Haftbefehl erlassen werden mit frischen Vorwürfen. Es ist in Japan nicht unüblich, mit immer neuen Haftbefehlen jemanden bis zu einem Jahr hinter Gittern zu halten.

Drei Tage nach der Festnahme von Carlos Ghosn wurde er als Nissan-Chef abgesetzt. Renault wird derzeit übergangsmässig von Thierry Bolloré geleitet (bisheriger Vizedirektor). Dann bestätigte auch der Mitsubishi-Vorstandsvorsitzende Osamu Masuko die Absetzung von Ghosn.

Caroline Ghosn, die 31jährige Tochter von Carlos Ghosn, wittert eine Verschwörung. Sie verbreitet die Theorie, wonach Nissan die von Ghosn geplante Fusion zwischen Renault und dem japanischen Autohersteller verhindern wollte. Nicholas Maxfield, Sprecher von Nissan, sagt dazu: "Diese Behauptungen sind haltlos. Die Familie Ghosn hatte keinen Einblick in Gespräche über die Zukunft von Nissan. Hier geht es nicht um eine Fusion, hier geht es um Fehlverhalten, wie firmeninterne Untersuchungen gezeigt haben."

Die Vorwürfe gegen Carlos Ghosn sind umfangreich. Der in Brasilien geborene Nissan-Sanierer steht im Verdacht, von 2011 bis 2015 systematisch Einkommen zu gering angegeben zu haben, in Höhe von insgesamt fast 40 Millionen Euro. Es ist davon die Rede, dass Ghosn mit Firmengeld in verschiedenen Städten Luxuswohnungen gekauft haben soll, in Rio und Paris, in Amsterdam und Beirut. Verdächtig scheint auch ein 1,7-Millionen-Dollar-Beratervertrag für Ghosns Schwester. Es wird sogar behauptet, Ghosn habe sich seine Scheidung von der Firma finanzieren lassen.

Längerfristig kann der Fall von Carlos Ghosn auch Auswirkungen auf das Formel-1-Engagement der Franzosen haben. Ghosn hatte sich nach langem Ringen dazu entschlossen, Renault 2016 als Werksrennstall in den Grand-Prix-Sport zurückzubringen. Ob ein Nachfolger nach Ablauf der gegenwärtigen Abkommen mit der Formel 1 das millionenteure Engagement ebenfalls gutheisst, wird sich zeigen.

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