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Schweizer Führerscheinregeln: Unheil droht

Von Rolf Lüthi
Die Schweiz überarbeitet ihre Führerscheinvorschriften. Für angehende Motorradfahrer drohen etliche Schikanen, die den (un)mündigen Bürger vom Motorradfahren abhalten sollen.

Letztmals wurden die Führerscheinvorschriften in der Schweiz auf 2003 umfassend überarbeitet und damals teilweise der EU angeglichen. Damals wurde die Regelung, wonach vor dem Erwerb des Motorradführerscheins der Klasse A (Motorräder ohne Leistungsbeschränkung) zwei Jahre auf einer 125er abzureiten waren, nach 25 Jahren endlich abgeschafft. Derzeit ist der politische Prozess für eine neuerliche, umfassende Revision dieser Vorschriften im Gange. Das so genannte Vernehmlassungsverfahren, bei dem sich alle interessierten Kreise äussern können, ist abgeschlossen. Als nächstes wird das Verkehrsministerium in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe von Fachleuten und den Verkehrskommissionen der Parlamentskammern die Verordnungstexte ausarbeiten. Der Bundesrat wird dann die Verordnung in Kraft setzen, was 2019 oder 2020 der Fall sein wird.

Für die Motorradbranche droht Unheil: Der Fahrlehrer-Verband wie auch die berüchtigte halbstaatliche Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) wollen die Gelegenheit nutzen, um restriktivere Vorschriften einzuführen. Die Fahrlehrer fordern nicht ganz uneigennützig mehr Aufwand und mehr praktische Fahrprüfungen. Der BFU verdankt die Schweiz die bescheuerten Rasergesetze zumindest teilweise. Diese müssen derzeit, nur fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten, in mühseligen politischen Verfahren abgemildert werden, weil sie den Grundsatz der Verhältnismässigkeit grob missachten. Die BFU will generell verhindern, dass Mobilität Freude machen kann.

Gemäss diesen Bestrebungen soll der Direkteinstieg auf Motorräder ohne Leistungsbeschränkung ab 25 Jahren (in den EU-Ländern 24 Jahre) nicht mehr möglich sein. Nur Personen, welche seit zwei Jahren im Besitz des Führerscheins A2 (35 kW/48 PS) sind, dürften einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder ohne Leistungsbeschränkung) lösen. Für den Aufstieg von A2 auf A soll es eine weitere praktische Prüfung brauchen, heute ist der Aufstieg prüfungsfrei.

Noch weitergehende Forderungen wollen die Kategorie A2 nur nach zwei Jahren auf Motorrädern der Kategorie A1 (125 ccm/11 kW/15 PS) erteilen. Das liefe in der Praxis auf einen fünfjährigen Hürdenlauf hinaus, bis ein junger Fahrer mit ca. 23 Jahren (im besten Fall) ein Motorrad ohne Leistungsbeschränkung fahren dürfte – sofern er sich die Ausbildung und den Kauf von drei Motorrädern innerhalb von fünf Jahren leisten könnte.

Immerhin gibt es die gute Nachricht, dass die unsäglichen ungedrosselten 50er, welche in der Schweiz ab 16 Jahren gefahren werden dürfen, endlich durch gedrosselte 125er ersetzt werden könnten. Diese 50er– ein unverständlicher Alleingang der Schweiz - sind meist Zweitakter, machen unnötig Lärm, sind unzuverlässig, wenig haltbar und leicht zu frisieren. Da wären 125er für die Mobilität der Jugendlichen die weit bessere Lösung; allerdings fordert die BFU die Anhebung des Mindestalters auf 18 Jahre. Ebenso sollen Autofahrer nicht mehr ohne Absolvieren einer praktischen Prüfung 125er fahren dürfen. Aktuell ist dafür lediglich eine achtstündige Ausbildung zu absolvieren.

Schweizer Neulenker erhalten den Fahrausweis der Kategorien A und B (Motorrad und Auto) zunächst drei Jahre auf Probe. In dieser Zeit müssen zwei Weiterbildungstage absolviert werden. Das soll auf einen Tag reduziert werden, wogegen sich die Fahrlehrer wehren. Kein Wunder, da geht es um 70.000 Kurstage pro Jahr oder um ein Geschäftsvolumen von über 20 Mio. Franken.

Nun sammelt motosiusse, der Verband der Motorradimporteure, mit Unterstützung des Landesverbandes FMS Unterschriften für eine Petition, um Druck zu machen und das Schlimmste abzuwenden. Diese Petition können alle in der Schweiz wohnhaften Personen unterschreiben. Unterschriftenbögen kann man auf der motosiusse-Homepege herunterladen.

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