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Valentino Rossi: Schadensersatzklage gegen die FIM?

Von Günther Wiesinger
Valentino Rossi

Valentino Rossi

Das Verfahren von Valentino Rossi beim CAS ist noch nicht abgeschlossen. Der WM-Zweite könnte zum Beispiel eine Schadensersatzklage an die FIM richten, falls die 3 Strafpunkte für Sepang nicht gerechtfertigt waren.

Der «Court of Arbitration for Sport» (CAS) hat am Donnerstag vor dem letzten Rennen der MotoGP-Weltmeisterschaft in Valencia einen Eilantrag von Valentino Rossi abgelehnt, woraufhin der WM-Leader am Sonntag vom letzten Startplatz ins Rennen gehen musste.

Die Kanzlei Martens Rechtsanwälte (München) hat vor dem CAS die Interessen des neuen Weltmeisters Jorge Lorenzo vertreten und erläutert in einer Hintergrundinformation einige interessante Aspekte, die bisher in den Medien nicht behandelt wurden.

Unter anderem wird erklärt, dass das CAS-Verfahren weiterhin anhängig ist und welche Folgen dies für den internationalen Motorradweltverband (FIM) haben kann.

Nachdem die FIM am 25. Oktober 2015 gegen Valentino Rossi drei Strafpunkte wegen Regelverstoßes während des Rennens von Sepang (Malaysia) verhängt hatte, legte Valentino Rossi am 29. Oktober 2015 Berufung gegen diese Entscheidung beim CAS ein. Zudem beantragte er per Eilantrag, dass die Vollziehung der von der FIM verhängten Sanktion vorläufig ausgesetzt werden solle. Hiermit wollte Valentino Rossi erreichen, dass die drei Strafpunkte vorerst nicht seinem Strafpunktekonto zugerechnet werden. Dadurch hätte er (zumindest) für das Rennen in Valencia der sonst nach dem FIM-Regelwerk zwingenden Konsequenz von vier Strafpunkten entgehen können, nämlich vom letzten Startplatz aus ins Rennen gehen zu müssen.

Nur diesen Eilantrag, nicht jedoch die Berufung als solche, verwarf der deutsche CAS-Schiedsrichter Prof. Dr. Ulrich Haas am 5. November 2015.

Aufgrund eines entsprechenden Antrags von Martens Rechtsanwälte im Namen von Jorge Lorenzo hatte der Schiedsrichter bereits am 3. November 2015 entschieden, eine schriftliche Stellungnahme von Jorge Lorenzo als sogenannten «amicus curiae»-Schriftsatz zu den Akten zu nehmen. Das bedeutet, dass Jorge Lorenzo zwar keine Partei des Rechtsstreits wurde, seine Argumente als direkt Betroffener jedoch vom Schiedsrichter bei seiner Entscheidung über den Eilantrag berücksichtigt wurden.

Über den Eilantrag von Valentino Rossi hatte der Schiedsrichter gemäß Art. R 37 Abs. 5 des CAS-Reglements anhand dreier Kriterien zu entscheiden:

(1.) Ob die Eilmaßnahme notwendig ist, um irreparablen Schaden von Valentino Rossi abzuwenden

(2.) Ob Valentino Rossi in der Hauptsache, also mit seiner Berufung gegen die FIM-Sanktion, anhand der bisher vorliegenden Erkenntnisse wahrscheinlich Erfolg haben wird.

(3.) Ob die Interessen von Valentino Rossi an einer Aussetzung der Vollziehung die Interessen der FIM an einer Aufrechterhaltung der Sanktion bis zur Entscheidung des CAS in der Hauptsache überwiegen.

Der Schiedsrichter gelangte offenbar zu dem Ergebnis, dass mindestens eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben sei. Einzelheiten sind bisher nicht bekannt, da noch keine Entscheidungsgründe vorliegen.

Da der Eilantrag abgelehnt wurde, war zum Zeitpunkt des Rennens in Valencia die Verhängung der drei Strafpunkte durch die FIM weiter in Kraft und Valentino Rossi musste vom letzten Startplatz aus ins Rennen gehen.

Damit ist jedoch noch nicht zwingend gesagt, dass auch Valentino Rossis Berufung keinen Erfolg haben wird. Das CAS-Berufungsverfahren nimmt vielmehr nun seinen normalen Lauf.

Das heisst: Valentino Rossi wird zunächst eine ausführliche Berufungsbegründung einreichen, bevor die FIM hierauf ausführlich antworten kann. Im Normalfall wird es zudem eine mündliche Verhandlung geben. Auf Grundlage der Argumente und Beweismittel der Parteien wird der Schiedsrichter dann endgültig entscheiden, ob die Verhängung der drei Strafpunkte rechtmäßig war oder nicht.

Sollte der Schiedsrichter am Ende entscheiden, dass die drei Strafpunkte nicht hätten verhängt werden dürfen, würde sich für Valentino Rossi die Frage stellen, ob er gegen die FIM eine Schadensersatzklage erheben will. Hierzu müsste Rossi allerdings unter anderem beweisen können, dass ihm ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, weil er in Valencia vom letzten Startplatz aus ins Rennen gehen musste, führte die Kanzlei Martens Rechtsanwälte aus.

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