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Die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) ist ins Zentrum von Spekulationen über die Krankenakte von Michael Schumacher geraten. SPEEDWEEK.com-Leser wissen: Ein unbekannter Dieb hatte Michael Schumachers Krankenunterlagen vor zwei Wochen mehreren Medien in Deutschland, England und Frankreich für 60.000 Schweizer Franken (ca. 50.000 Euro) zum Kauf angeboten. Die Echtheit der Akten wollte er mit angeblichen Details zu chirurgischen Eingriffen belegen.
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Französische Zeitungen hatten daraufhin berichtet, das Angebot sei über eine Computer-Adresse "einer Hubschrauberfirma mit Sitz in Zürich" versandt worden. Davon gibt es nur zwei. Eine davon ist die renommierte Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega). Die Rega teilt dazu mit, dass Anzeige gegen Unbekannt erstattet worden sei, "um umfassende Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen". Rega-Sprecher Philipp Keller: "Die Rega hat im Zusammenhang mit der Verlegung des Patienten von Grenoble nach Lausanne medizinische Abklärungen getroffen und den Transport per Ambulanz organisiert. Im Rahmen dieser Abklärungen wurde der Rega vom Spital in Grenoble ein medizinischer Bericht zur Verfügung gestellt. Nach heutigem Informationsstand gehen wir davon aus, dass das Arzt- und Patientengeheimnis gewahrt wurden."
Ein Rechtshilfegesuch aus Frankreich – wo aufgrund der gestohlenen Krankenakte ermittelt wird – ist bislang bei der Zürcher Staatsanwaltschaft nicht eingegangen. Die Zürcher Behörden werden un mit den französischen Kollegen Kontakt aufnehmen, um Informationen zum Verfahren zu erhalten.
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Die andere in Zürich ansässige Firma für Ambulanzflüge, die AAA Alpine Air Ambulance AG, führt unter anderem die Rettungseinsätze des TCS durch (Touring-Club Schweiz). Die AAA bestätigt, dass sie nie eine Anfrage zum Transport von Michael Schumacher erhalten habe.
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Stellungnahme des Managements
Das Management von Michael Schumacher reagierte bei Bekanntwerden des Falles prompt und warnte davor, die Informationen zu kaufen und zu veröffentlichen. "Seit einigen Tagen werden einigen Medienvertretern gestohlene Dokumente/Daten zum Kauf angeboten, von denen der Anbieter behauptet, es handele sich um die Krankenakte von Michael Schumacher", schrieb Managerin Sabine Kehm damals. "Wir können nicht beurteilen, ob die Unterlagen echt sind. Fakt ist jedoch: Die Unterlagen sind gestohlen. Der Diebstahl wurde angezeigt. Ermittlungsbehörden sind eingeschaltet." Sollte eine Publikation die Unterlagen tatsächlich kaufen und veröffentlichen, würden empfindliche Strafen drohen, schrieb sie weiter. "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Ankauf solcher Unterlagen/Daten sowie deren Veröffentlichungen verboten sind. Daten aus der Krankenakte sind höchst vertraulich und dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Gegen die Veröffentlichung von Inhalten aus der Krankenakte werden wir daher in jedem Einzelfall Strafanzeige wegen der Verwirklichung aller in Betracht kommender Straftatbestände stellen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis."
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