Führerscheinentzug künftig in der ganzen EU gültig
Die EU-Behörden haben sich darauf geeinigt, dass künftig ein Führerscheinentzug, der von einem EU-Land verhängt wurde, in der ganzen EU gelten soll.
Aktuell ist es so, dass ein von einem Land verhängtes Fahrverbot (Führerscheinentzug) ausschliesslich in ebendiesem Land gilt. Nun haben sich EU-Parlament, -Rat und Kommission darauf geeinigt, dass ein von einem EU-Land verhängtes Fahrverbot künftig in allen 27 EU-Staaten gelten soll.
Diese Verschärfung betrifft Fahrverbote ab drei Monaten. Betroffen sind damit nach derzeitiger Praxis Fahrverbote wegen Alkohol- und Drogenkonsum sowie wegen massiver Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ebenso werden Fahrverbote von drei Monaten und mehr nach schweren Unfällen verhängt.
Bis zur Umsetzung dieser Verschärfung wird es, so schätzt der ADAC, noch mindestes drei Jahre dauern. Die Durchsetzung des Fahrverbots obliegt dem Land, welches das Fahrverbot verhängt hat, was eine engere Zusammenarbeit der nationalen Behörden bedingt.
Ebenso haben sich das EU-Parlament und die EU-Staaten auf die Einführung eines einheitlichen digitalen Führerscheins bis 2030 geeinigt. Dieser kann wahlweise wie bisher in Form eine Karte ausgegeben werden oder aber in digitaler Form auf dem Handy gespeichert sein. Die auf dem Handy gespeicherte Variante brächte Vereinfachungen etwa bei Verlängerung und Umtausch.
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