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Corona-Katastrophe: Reisen überall sehr eingeschränkt
​Die Corona-Pandemie zwingt Länder auf der ganzen Welt zum Reagieren. Viele Nationen haben ihre Grenzen dichtgemacht, der internationale Flugverkehr brach um mehr als die Hälfte ein. Eine Übersicht.
Formel 1
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Alle MotoGP-Fans fieberten der Saison 2025 entgegen. Ein sensationeller Dreikampf mit Marc Marquez, Pecco Bagnaia und Jorge Martin war vorprogrammiert. Doch für zwei Piloten lief das Jahr komplett aus dem Ruder.
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Schon mehr als 750.000 Menschen haben sich weltweit mit dem Virus SARS-CoV-2 angesteckt, 34.000 haben den Kampf gegen die Lungenkrankheit Covid-19 verloren. Fieberhaft versuchen Regierungen, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und die Bürger zu schützen. Mehr als ein Drittel der Weltbevölkerung ist von Ausgangseinschränkungen betroffen, das sind rund 2,5 Milliarden Menschen. Die Massnahmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind aus den täglichen Nachrichten bekannt, ebenso die Situation in Italien und Spanien. Hier eine kleine Übersicht, was in weiteren Ländern in Sachen Reisebeschränkung alles verfügt worden ist.
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Argentinien Seit Freitag, 20. März gilt eine landesweite Ausgangssperre in Argentinien, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es ist wahrscheinlich, dass diese verlängert wird. Die Einreise von Touristen auf dem Luft- und Landweg sowie Reisen im Land sind derzeit – bis auf wenige Ausnahmen – nicht möglich. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe. Australien
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Bis auf weiteres gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländische Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch: Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation. Begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot können beim "Department of Home Affairs" beantragt werden. Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende ebenfalls nur noch in Ausnahmefällen möglich. Reisende sollten von ihrem Fluganbieter prüfen lassen, ob eine gebuchte Verbindung einen Transit in Australien noch gestattet.
Alle MotoGP-Fans fieberten der Saison 2025 entgegen. Ein sensationeller Dreikampf mit Marc Marquez, Pecco Bagnaia und Jorge Martin war vorprogrammiert. Doch für zwei Piloten lief das Jahr komplett aus dem Ruder.
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Brasilien
Seit dem 23. März untersagt Brasilien die Einreise aus COVID-Risikogebieten, darunter die EU einschließlich Deutschland. Ausnahmen gelten u.a. für EU-Bürger, die über einen festen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen. Auch Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind inzwischen grundsätzlich untersagt und nur noch in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich. Für den innerstaatlichen Flugverkehr haben brasilianischen Fluggesellschaften mit der Luftfahrtbehörde ANAC einen vorläufigen Notflugplan ausgehandelt. Weitere Massnahmen haben Gouverneure und Bürgermeister gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium über den Kopf von Staatspräsident Jair Bolsonaro umgesetzt. Bahrain
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Eine Einreise nach Bahrain ist seit dem 25. März auf bahrainische Staatsbürger, Einwohner mit gültigem Aufenthaltstitel und Personen mit einer besonderen, zuvor erteilten Genehmigung beschränkt. Allen anderen Passagieren wird die Einreise verweigert. Die bahrainische Gulf Air nimmt auch keine Passagiere mehr mit, die noch auf einen Flug mit einem Transit-Aufenthalt am Flughafen Bahrain gebucht sind. Insofern ist auch keine Durchreise durch Bahrain mehr möglich. China China hat mit Wirkung vom 28. März eine Einreisesperre für alle Einreisen von Ausländern nach China verfügt. Vom pauschalen Einreisestopp betroffen sind alle ausländischen Reisewilligen, die nach China auf der Grundlage eines bereits vorhandenen Visums oder einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis ein- bzw. zurückreisen wollen. Alle bereits erteilten Visa und bisherigen Aufenthaltserlaubnisse verlieren mit dieser Regelung ihre Gültigkeit. Ausgenommen hiervon sind lediglich Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Finnland
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Finnland hat seit 19. März den Grenzverkehr eingeschränkt und wird bis voraussichtlich 13. April an allen Schengen-Innengrenzen Grenzkontrollen durchführen. Die Einreise für folgenden Personenkreis ist weiterhin erlaubt für finnische Staatsbürger und Personen mit gültigem Wohnsitz in Finnland. EU-Bürgern und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes ist die Durchreise durch Finnland weiterhin gestattet, "wenn es der gesundheitliche Zustand des Reisenden" zulässt. Frankreich An den Grenzen kommt es zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Teilen auch zu Absperrungen. Restaurants, Museen und so fort und nicht lebenswichtige Geschäfte sind landesweit geschlossen. Großbritannien
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Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Japan In Japan gilt seit März 2020 ein Einreiseverbot für nicht-japanische Staatsangehörige aus 21 europäischen Staaten (einschließlich Deutschland, Italien, Spanien, Frankreich, den Beneluxstaaten und Skandinavien). Allen nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem dieser Länder aufgehalten haben und ihre Reise nach diesem Zeitpunkt antreten, wird die Einreise nach Japan nicht gestattet. Zusätzlich ist seit 21. März 2020 die Visafreiheit ausgesetzt. Alle vor dem 21. März ausgestellten Visa sind ungültig. Kanada
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Seit 18. März wird grundsätzlich nur noch kanadischen Staatsangehörigen die Einreise nach Kanada gewährt und Personen mit permanenten Aufenthaltsstatus. Vom Einreisestopp ausgenommen sind u.a. Diplomaten, Flugzeug-Crews und enge Familienangehörige von kanadischen Staatsangehörigen und von Personen mit einem permanenten Aufenthaltsstatus. Ausgenommen sind ebenfalls Reisende, die Kanada lediglich im Transit betreten. Allerdings ist Voraussetzung für Reiseantritt, dass Regelungen des Drittstaats eine Einreise dort erlauben. Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, "social distancing" zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden. In mehreren Provinzen, wie Ontario, Québec und British Columbia, hat die Provinzregierung den Ausnahmezustand verhängt mit Schließungen öffentlicher Einrichtungen wie Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften. Katar Der internationale Flughafen von Doha ist für Einreisen seit dem 16. März für vorerst 14 Tage gesperrt. Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der Transitverkehr wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Malaysia
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Die malaysische Regierung hat mit Wirkung vom 18. März eine Einreisesperre für alle Ausländer zunächst bis zum 31. März verhängt. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die malaysischen Behörden haben angekündigt, zu diesem Zweck auch Kreuzfahrtschiffen das Anlaufen malaysischer Häfen nicht mehr zu gestatten. Mexiko Bislang bestehen zwar keine formalen Beschränkungen für die Einreise nach Mexiko. Die Lage ist für Reisende extrem volatil – Entwicklung der Gesundheitslage nur schwer vorherzusagen, die Zahl der Infizierten steigt stetig an, die Zahl der verfügbaren Flugverbindungen nach Europa nimmt stetig ab. Sehr viele Fluglinien haben den Verkehr zwischen dem amerikanischen Kontinent und Europa bereits suspendiert. Russland
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Ab 30. März 2020, 00.00 Uhr Moskauer Zeit, treten erhebliche Beschränkungen für den Verkehr über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in Kraft. Das Überschreiten von Landgrenzen wird dann auf zunächst unbestimmte Zeit für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Es wird nur sehr wenige Ausnahmen geben. Die Einreise von Ausländern ist bereits seit dem 18. März 2020, gültig bis 1. Mai, eingeschränkt. Es dürfen in diesem Zeitraum nur Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitglieder offizieller Delegationen und Personen mit diplomatischen oder dienstlichen Visa oder mit regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, akkreditierte und ernannte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, von internationalen Organisationen und deren Vertretungen sowie von anderen offiziellen Vertretungen ausländischer Staaten im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und deren Familienangehörige einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, und Transitpassagiere an Luftverkehrs-Transitpunkten. Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Verstöße können unter Umständen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Seit 27. März 2020 wurden alle internationalen Flüge (Linie und Charter) von und nach Russland eingestellt. Ausländische Staatsangehörige dürfen allerdings noch ins Ausland befördert werden. Thailand Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen. Am 25. März 2020 hat die thailändische Regierung die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Eine Einreise nach Thailand ist damit derzeit grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Die thailändische Regierung hat mit Wirkung ab 26. März den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Tschechien
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Die Tschechische Republik hat am 12. März aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 für zunächst 30 Tage den Ausnahmezustand verhängt mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie der Schließung aller öffentlicher Einrichtungen, Geschäften, außer für Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Elektrogeschäfte, Restaurants und Gaststätten sowie des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen. Der öffentliche Verkehr wird eingeschränkt. Seit 16. März besteht eine Ausgangssperre. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare berufsbedingte Verpflichtungen, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Außerhalb der eigenen Wohnung ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht. Seit 16. März 2020 gilt ein generelles Einreiseverbot aus allen Ländern. Tschechische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Tschechien sind ausgenommen, werden aber einer Gesundheitsprüfung mit Temperaturmessungen unterzogen und müssen für 14 Tage in Quarantäne. Ungarn Die Einreise nach Ungarn ist nur noch für Personen mit ungarischer Staatsangehörigkeit sowie EWR-Bürger mit ungarischer Aufenthaltserlaubnis und Wohnsitz in Ungarn möglich. Alle einreisenden Personen sind verpflichtet, sich einer Gesundheitsprüfung zu unterziehen. Unabhängig vom Vorliegen bestimmter Symptome und vom Herkunftsland sind alle Einreisenden zumindest dazu verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Bei Verdachtssymptomen wird 14-tägige Aufnahme in einer Qurantäneeinrichtung verordnet. Reisende aus Italien, China, Südkorea und Iran unterliegen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit einem vollständigen Einreiseverbot. Transitreisen auf dem Landweg durch Ungarn sind nicht möglich. Ungarn hat keine Ausreisebeschränkungen verhängt. Die Ausreise auf dem Landweg über Österreich ist im Individualverkehr möglich. USA
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Seit 13. März gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Schengenstaat aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA (Greencard-Inhaber), nahe Verwandte von US-Staatsbürgern oder Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA (Ehegatte, Elternteil, Kind oder Geschwister unter 21 Jahren), Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen. Die Dauer der Einreisebeschränkung ist derzeit auf 30 Tage begrenzt. Die Verhaltensrichtlinien für die Bevölkerung sind bis Ende April verlängert. Sie sehen vor, dass in den USA Treffen in größeren Gruppen vermieden werden sollen. Zudem sollen alte Menschen und jene mit Vorerkrankungen zu Hause bleiben. Vereinigte Arabische Emirate Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben den internationalen Flugverkehr für Passagiere mit Ablauf des 24. März bis einschließlich 7. April 2020 eingestellt. Es gibt derzeit keine regulären Flüge mehr in die oder aus den VAE. Dies gilt auch für den Transitverkehr. Am 19. März haben die Emirate für alle Nationalitäten einen Einreisestopp verhängt, der bis auf Weiteres gilt.
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