Lauda-Witwe Birgit: Etappensieg bei Millionen-Klage
Monaco 2015: Birgit und Niki Lauda
Formel-1-Legende Niki Lauda ist am 20. Mai 2019 im Universitätsspital Zürich an den Folgen seiner Nieren- und Lungen-Transplantationen gestorben. Der Wiener, der 70 Jahre alt wurde, hinterliess seine zweite Gattin Birgit mit den Zwillingen Max und Mia (13) sowie einen unehelichen Sohn und die Söhne Lukas und Mathias aus der ersten Ehe mit Marlene.
Im Gerichtsprozess um das Millionenerbe des verstorbenen Formel-1-Stars gibt es ein erstes Urteil. Demzufolge stellte sich das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien klar hinter Birgit Lauda. Wie «SPEEDWEEK.com» berichtet hat, verankerte Niki Lauda sein Vermögen in einer Privatstiftung, weil er keinen Streit über seine Erbschaft haben wollte.
Aber: Renn-Legende Lauda hatte sein Testament nach 2007 nicht mehr geändert. Fest steht: Seine Stiftung bezahlt seit seinem Tod regelmäßig festgelegte Beträge aus. Doch genau gegen diese Regelung zog Witwe Birgit vor einigen Wochen in gleich zwei verschiedenen Verfahren vor das Wiener Landesgericht.
Mittlerweile ist auch klar, was Birgit Lauda – ehemals Wetzinger – zusteht. Aus der Privatstiftung waren es bisher etwa 20.000 Euro im Monat – dazu wurden und werden laufend sämtliche Aufwände wie Schulgeld der Kinder, Hausservice sowie Fahrzeugkosten abgedeckt.
Doch Frau Lauda wollte insgesamt etwa 30 Millionen Euro aus dem Erbe einklagen. Vor Gericht kämpfte zuletzt sogar Laudas Trauzeuge, der Vertraute und Anwalt Haig Asenbauer um das Vermächtnis des dreifachen Formel 1-Champions.
Fakt ist: Sind ein Ehegatte bzw. die Kinder in einem Testament nicht berücksichtigt, haben sie nach österreichischem Recht Anspruch auf einen Pflichtanteil. Der Pflichtteil für die Ehegattin, sprich Birgit Lauda, macht ein Sechstel des Vermögens aus.
Die Privatstiftung, in der Lauda seit Ende der 90er-Jahre seine gesamten Vermögenswerte – von Häusern bis hin zu Beteiligungen – zusammenfasste, hat Gattin Birgit den Pflichtteil bislang nicht ausgezahlt. Zudem ist im nun ergangenen Urteil festgehalten, dass der Anspruch auf einen Pflichtteil besteht. Nun geht es um die Höhe des Anspruchs.