IDM Superbike Reglement für 2018 ist am Start

Von Esther Babel
Die erste Klasse kennt ihre Regeln

Die erste Klasse kennt ihre Regeln

Nach dem Treffen von Hersteller-Vertretern, DMSB und IDM-Promoter Ende Februar steht das Reglement für die IDM Superbike im Download-Center zur Abholung für alle bereit.

In sieben Wochen geht die IDM 2018 mit dem Auftaktrennen in der Motorsportarena Oschersleben los. Jetzt ist auch das dazu passende Reglement für die IDM Superbike da. Bereits im Vorjahr verankerte Reglements-Änderungen sind wieder aus der Liste verschwunden. Andere kamen dazu.

Auszüge aus dem Reglement 2018

Seitens des Herstellers eingereichte und durch die FIM freigegebene Nachhomologationen von Teilen werden nach Prüfung und Freigabe durch den DMSB erst im Folgejahr zugelassen.
Folgende Referenzteile sind bis zum 15. April beim DMSB zu hinterlegen:

- Zylinderkopf
- Einlass- und Auslassnockenwelle(n)
- Nockenwellenräder
- Einlass- und Auslassventil inklusive Ventilfedern, Ventilteller, Keile und Stößel
- Kolben inklusive Kolbenringe, Bolzen und Sicherungen
- Pleuel
- ECU-Kit
- Kit Software und Zugang

Neu: Liegen die Referenzteile nicht fristgerecht vor, erfolgt die Zulassung der betreffenden Motorräder unter Vorbehalt. Kann eine Überprüfung auf Grund fehlender Referenzteile nicht erfolgen, werden die betreffenden Bauteile durch die Technischen Kommissare sichergestellt und die Überprüfung erfolgt dann, wenn die erforderlichen Referenzteile vorliegen.

Neu: Das Mindestgewicht beträgt 170 kg.

Einheitsreifen Extra-Regel

Nicht im Reglement verankert ist die neue Regelung, dass ausschließlich Reifen der Marke Pirelli gestattet sind. Der Reifen-Paragraf ist unverändert: Alle Reifen müssen den allgemeinen Sicherheitsstandards des «jeweiligen» Herstellers entsprechen. Die Festlegung auf Einheitsreifen ist laut Aussage des DMSB eine Sache des jeweiligen Promoters. Dieser hatte vor wenigen Tagen die Zusammenarbeit mit dem Hersteller aus Italien für die Jahre 2018 und 2019 bekannt gegeben.

Zubehör-Blipper erlaubt

In Punkt 8.8 steht nichts mehr davon, dass der Blipper nur noch als Bestandteil der Original-Kit-Zündung des Herstellers erlaubt ist. Das hatten Promoter und Ausrichter im Vorjahr bereits für dieses Jahr im Reglement festgelegt. Dieser Punkt ist nun wieder gestrichen. Was vor allem die Fahrer der Yamaha R1 freuen dürfte. Denn da ist erst ab der Elektronik 2018 der Blipper serienmäßig verbaut und man war im Vorjahr mit Blippern aus dem Zubehörhandel am Start. Das wird nach dem vorliegenden Reglement wohl auch weiter möglich sein.

Zündung / Motorsteuergerät (ECU)

Das Motorsteuergerät (ECU) muss einem der folgenden Ausführungen entsprechen:
a)Das System wie ursprünglich homologiert, eine Änderung der Software ist erlaubt.
b) Ein FIM/DWO/DMSB genehmigtes „Superstock-Kit“ Modell (vom Motorrad-Hersteller produziert und/oder genehmigt) darf verwendet werden. Zur Verbindung der ECU mit dem ursprünglichen Kabelbaum darf ein spezielles Verbindungsstück/ Adapter verwendet werden. Der komplette Einzelhandelspreis des vollständigen Systems einschließlich Software, Tuninggerät, Download-/Verbindungskabel, alle Ansteuerungen, Upgrades und Kabelbaum/-bäume muss weniger betragen als:
1. Euro 3000 (+ MwSt.), falls Datalogging im System nicht eingeschlossen ist
2. Euro 3750 (+ MwSt.), falls Datalogging im System eingeschlossen ist.

Für ECU (mit Software und Ansteuerung) und Kabelteile müssen einzelne Preisangaben vorhanden sein und sie müssen einzeln erhältlich sein. Für die Einzelspreise der ECU und des Kabelbaums müssen die vorgenannten Komplett-Preis-Grenzen eingehalten werden.

Neu:
c) Dem ursprünglichen System (mit der Standard ECU, oder Kit ECU) dürfen handelsübliche externe Module für Zündung und/oder Kraftstoffeinspritzung hinzugefügt werden. Der komplette Einzelhandelspreis (einschließlich Software und Tuninggeräte) darf nicht höher sein als € 1000,- (zuzüglich MwSt.). Zur Verbindung des/der Moduls/e und der ECU darf ein spezielles Verbindungsteil verwendet werden.

Datenübertragung

Die Anbringung von Kameras im Rahmen des Themas Datenübertragung war schon im Vorjahr gegen Ende der Saison im Regelwerk aufgetaucht und ist jetzt schriftlich fixiert: Bei eingeschaltetem Motor oder während das Motorrad sich bewegt ist jegliche Verbindung von außen oder eine kabellose Verbindung zum Motorrad zum Zwecke des Austauschs von Daten oder von Einstellungen grundsätzlich verboten. Lediglich zum Zweck von TV-Übertragungen dürfen folgende Informationen vom Motorrad übertragen werden: Kamerabilder, Geschwindigkeit, Drehzahl und Neigungswinkel.

Ein Motorrad erlaubt

Neu: Ab dem Zeittraining darf jeder Fahrer lediglich ein komplettes Motorrad, so wie es bei der Technischen Abnahme vorgeführt wurde und dessen Rahmen deutlich mit einer Plombe gekennzeichnet ist, verwenden. Falls es erforderlich ist, den Rahmen/das Motorrad zu ersetzen, muss der Fahrer oder das Team die Verwendung eines Ersatzrahmens/Ersatzmotorrades beim Obmann der Technischen Kommissare beantragen. Dabei muss ein irreparabler Rahmenschaden vorliegen. Bei einem Motorschaden ist die Verwendung eines Ersatzmotorrades nicht zugelassen. Das Einsatzmotorrad ist dann mit einem Ersatzmotor auszurüsten und bei der Technischen Abnahme vorzuführen, siehe auch Artikel 8.1.

Fahrwerk

In der Vorjahres-Version des Superbike-Regelements hatten Promoter und Ausrichter für dieses Jahr Preisobergrenzen in Sachen Gabel und Federbein von jeweils 2000 Euro verankert. Diese Preisdeckelung wurde in der aktuellen Version ersatzlos gestrichen und der Shopping-Lust der Fahrer und Teamchefs ist in diesem Bereich keine Grenzen gesetzt.

Neu: Die Position der Gelenkverbindung an der hinteren Schwinge darf gegnüber der serienmäßigen Position um 3 mm in jede Richtung geändert werden, jedoch darf dafür der Rahmen nicht geändert werden.

Bremsen

Um die Hitzeübertragung auf die Hydraulikflüssigkeit zu verringern ist es erlaubt, Abstandsbleche aus Metall an den Bremssätteln zwischen den Belägen und den Bremssätteln hinzuzufügen. Neu: Die Kolben der Bremssättel sind freigestellt. Zur Bremsenkühlung dürfen an den Bremssätteln Luftleitblenden mit einer Fläche von max 150 cm2 verbaut werden.

Ebenfalls neu: Der vordere Hauptbremszylinder darf ersetzt werden. Die Ersatzteile müssen auf dem freien Markt für jedermann frei erhältlich sein und der Einzelhandelspreis darf nicht höher sein als 499,- € (zuzüglich MwSt).

Auch noch neu: Eine zusätzliche Handbetätigung der Hinterradbremse (sog. Daumenbremse) ist gestattet. Beide Systeme müssen unabhängig voneinander funktionsfähig sein. Bei Verwendung einer Daumenbremse ist der hintere Hauptbremszylinder freigestellt, darf jedoch außer einer Anschlussmöglichkeit für eine Daumenbremse und deren Ansteuerung keine zusätzlichen Funktionen gegenüber dem ursprünglich homologierten Bauteil besitzen. Darüber hinaus muss der Fußbremszylinder im Innendurchmesser den Homologationsunterlagen des Fahrzeugherstellers entsprechen.

Und sonst noch neu

Die ursprünglichen Luftkanäle zwischen der Verkleidung und der Airbox dürfen geändert oder ersetzt werden. Neu: Die Verwendung von Kohlefaserverbundwerkstoffen für Verkleidungshalterungen und Luftkanäle ist zulässig.

Kamera / Kamerabefestigung: Das Anbringen einer Kamera am Motorrad ist erlaubt. Diese muss fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, z.B. mittels Klemmhalterung. Die Verwendung von Saugnapfbefestigungen oder Magnetfußbefestigungen ist unzulässig. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Sicherung der Kamera, z.B. mit einem Seil, vorgeschrieben, welches sowohl am Kameragehäuse als auch am Motorrad befestigt ist. Die Kamera muss bereits bei der Technischen Abnahme am Motorrad befestigt sein. Ob die Kamera ausreichend sicher befestigt ist, obliegt der Beurteilung des Technischen Kommissars.

Zum Download-Center des DMSB geht es: SBK 2018

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