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Motorradführerschein Schweiz: Die letzte Chance
Die Frist für den prüfungsfreien Umstieg von 35 kW auf Motorräder ohne Leistungsbeschränkung ist um ein halbes Jahr verlängert. Wer vom Motorradfahren träumt, muss jetzt sofort handeln.
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Nachdem die Schweiz ihre Führerscheinvorschriften einigermassen mit der EU harmonisiert hatte, ist nun wieder ein Alleingang angesagt: Der Direkteinstieg von Personen über 25 Jahre auf Motorräder ohne Leistungsbeschränkung wird auf 2021 abgeschafft.
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Das bedeutet: Wer älter ist als 25 Jahre und vom Motorradfahren träumt, muss jetzt handeln und noch vor dem 31. 12. 2020 einen Lernfahrausweis der Kategorie A lösen. Mit diesem Lernfahrausweis kann auch noch 2021 Ausbildung und Prüfung absolviert werden. Zwei Jahre Fahrpraxis auf Motorrädern mit 35 kW maximaler Leistung sind nicht nötig. Schon bislang mussten Fahrer unter 25 Jahren zwei Jahre Fahrpraxis mit leistungsbeschränkten Maschinen (max. 35 kW/48 PS) absolvieren, konnten danach aber prüfungsfrei auf Motorräder ohne Leistungsbeschränkung umsteigen. Eigentlich wäre ab 1. 1. 2021 auch dieser prüfungsfreie Umstieg abgeschafft worden. Die Übergangsregelung lautete dergestalt, dass alle, welche die Prüfung zum Führen eines Motorrads bis 35 kW bis zum 31. 12. 2020 bestehen, nach zwei Jahren prüfungsfrei auf ein Motorrad der Kategorie A (ohne Leistungsbeschränkung) umsteigen dürfen. Wegen der Coronakrise waren die Strassenverkehrsämter wochenlang geschlossen, weshalb es nun gegen Ende Jahr zu wenige Termine für Motorradprüfungen gibt. Deshalb hat das Bundesamt für Strassen die entsprechende Frist um ein halbes Jahr verlängert. Wer neu bis zum 30. Juni 2021 die Prüfung für leistungsbeschränkte Motorräder besteht, darf nach zwei Jahren prüfungsfrei aufsteigen. Danach muss mit dem Motorrad der Kategorie A eine zweite Prüfung absolviert werden.
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Daneben fällt auf 2021 endlich der unselige Alleingang der Schweiz mit ungedrosselten 50ern für 16-jährige. Ab 1. 1. 2021 dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Motorräder mit 125 ccm fahren, deren Motorleistung auf 11 kW (15 PS) beschränkt ist. Eine Regelung, die sich im Rest Europas längst bewährt hat.
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