Die neue Ducati Panigale V4 begeistert

Endlich: EU regelt Versicherung für Motorsportler

Von Rolf Lüthi
Grosses Aufatmen: EU-Parlament, Europäische Kommission und der Rat der EU haben im Grundsatz entschieden, dass Motorsport nicht die gleichen Versicherungslösungen verlangt wie der Strassenverkehr.

In einer Prozedur, die im EU-Recht informeller Trilog genannt wird, haben sich die drei gesetzgebenden Institutionen, das europäische Parlament, die europäische Kommission und der Rat der europäischen Union, auf Änderungen des Motorfahrzeug-Versicherungsrechts geeinigt. Mit den Änderungen wird Motorsport von diesen Gesetzen ausgenommen.

Angestrebt wurde diese Ausnahmeregelung seit 2014. Bis dahin ging man davon aus, dass die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung nur für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen verkehren, obligatorisch ist. Dann fällte der Europäische Gerichtshof ein Fehlurteil, als er nach einem Unfall mit einem Anhänger auf einer Farm in Slowenien festlegte, dass alle Motorfahrzeuge mindestens eine Haftpflichtversicherung brauchen, auch solche, die nur auf Privatgrund eingesetzt werden.

Dieses Fehlurteil betrifft auch Fahrzeuge ohne Strassenzulassung, zum Beispiel Karts, Motocross- oder Rundstreckenmotorräder, die ausschliesslich auf privaten Rennstrecken gefahren werden.

Seither haben der Automobil-Weltverband FIA und der Motorrad-Weltverband FIM zusammen mit weiteren Organisationen lobbyiert, um das EU-Recht zu ändern. Im Speziellen ging es darum, Motorsport vom Haftpflichtversicherungs-Obligatorium auszunehmen, weil im Motorsport andere Versicherungen zur Anwendung kommen, welche Teilnehmer, Helfer und Zuschauer abdecken.

Nun haben die drei gesetzgebenden Organe der EU dieser Ausnahme zugestimmt. Diese Ausnahme dürfte Ende 2021 als EU-Recht in Kraft treten. Danach müssen die Mitgliedstaaten der EU ihre Gesetze anpassen. Da viele EU-Staaten bereits spezielle Versicherungsregelungen für Motorsport kennen, die nun minimal angepasst werden müssen, könnte dieser Prozess bis Ende 2023 abgeschlossen sein.

Das Versicherungs-Obligatorium hätte den Motorsport verteuert, ohne dass die Mehrausgaben einen verbesserten Versicherungsschutz gebracht hätten. Wäre das alles nicht erfolgt, hätte selbst für Kinder-Motocross-Motorrädchen eine (wohl nie benötigte) Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden müssen.

Die spezielle EU-Regelung für Motorsport umfasst Rennen, Trainings, Testfahrten und Demonstrationsläufe. Organisatoren müssen weiterhin eine Haftpflichtversicherung abschliessen, welche Dritte wie Zuschauer und Begleitpersonen abdeckt, nicht jedoch Fahrer und ihre Fahrzeuge. Diese Risiken können in speziell angepassten Versicherungslösungen gedeckt oder aber selber getragen werden.

Diesen Artikel teilen auf...

Mehr über...

Schon gesehen?

Siehe auch

Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu schreiben.

Dr. Helmut Marko: «Ein schwieriges Wochenende»

Von Dr. Helmut Marko
​Red Bull-Motorsportberater Dr. Helmut Marko analysiert exklusiv für SPEEDWEEK.com das GP-Wochenende auf dem Hungaroring: Wieso die Strategie dieses Mal falsch war und wie der WM-Kampf weitergeht.
» weiterlesen
 

TV-Programm

  • Sa. 27.07., 00:20, Motorvision TV
    Isle of Man Tourist Trophy
  • Sa. 27.07., 00:45, Hamburg 1
    car port
  • Sa. 27.07., 01:10, Motorvision TV
    Bike World
  • Sa. 27.07., 01:15, ServusTV
    Formel 3: FIA-Meisterschaft
  • Sa. 27.07., 04:15, Hamburg 1
    car port
  • Sa. 27.07., 04:45, Motorvision TV
    Monster Jam Championship Series
  • Sa. 27.07., 05:15, Hamburg 1
    car port
  • Sa. 27.07., 06:00, Motorvision TV
    FastZone
  • Sa. 27.07., 06:30, Motorvision TV
    Motocross: FIM-Weltmeisterschaft
  • Sa. 27.07., 06:55, Motorvision TV
    Bike World
» zum TV-Programm
6.537 24071750 C2607212013
5