Yamaha steht vor Einigung mit neuem Kundenteam

Rennstreckentrainings für GP-Fahrer: Was ist erlaubt?

Von Günther Wiesinger
Jonas Folger auf einer Honda CBR 600RR mit Moto2-Rennmotor in Cartagena: Auf einer GP-Piste wäre das nicht erlaubt

Jonas Folger auf einer Honda CBR 600RR mit Moto2-Rennmotor in Cartagena: Auf einer GP-Piste wäre das nicht erlaubt

Verwirrung bei den Teams und Fahrern wegen der neuen Test- und Trainingsvorschriften. Race-Director Mike Webb klärt auf, was erlaubt ist und was nicht.

Für die GP-Saison 2016 gelten einige neue Vorschriften für die Testfahrten. So dürfen die Fahrer aus den Klassen neben den offiziellen IRTA-Tests (von 2. bis 4. März drei Tage in Jerez, von 11. bis 13. März drei Tage in Katar) in den zwölf Monaten nach dem Valencia-GP 2015 und dem Valencia-GP 2016 nur zehn private Testtage absolvieren.

Ausserdem dürfen für die «track familiarisation» jetzt keine Rennmaschinen mehr verwendet werden. Das heisst: Es darf zur Eingewöhnung auf Rennstrecken nicht mit echten Rennmaschinen gefahren werden.

Manche Teams und Fahrer waren deshalb im Zweifel, ob die Probefahrten und die Trainings von Salom, Edgar und Axel Pons, Raffin, Schrötter und Folger auf dem Circuito de Cartagena in den letzten Wochen legal waren.

Denn sie verwendeten teilweise aufgerüstete CBR-600-RR-Supersport-Maschinen mit echten Moto2-Rennmotoren...

Aber ein Blick ins detaillierte Reglement gibt Aufschluss: Folger und Co. haben sich kein Vergehen zuschulden kommen lassen.

Es stimmt zwar, dass Moto2-Fahrer bei Rennstreckentests mit Motorrädern identischen Hubraums nur «Standard Production Bikes» der Klasse bis 600 ccm steuern dürfen. MotoGP-Fahrer dürfen nur weitgehend serienmässige 1000-ccm-Superbikes steuern, keine verkappten Superbike-Werksmaschinen. Das gilt zum Beispiel auch für die R1-Fahrten von Valentino Rossi in Misano.

Und die Moto3-Fahrer dürfen ausserderhalb der zehn privaten Testtage pro Saison keine Rennversionen mit 250-ccm-Einzylindern probefahren.

Aber diese Enschränkung gilt nur für GP-Strecken, also nicht für Cartegena, Almeria, Albacete, Le Castellet, Alcarras oder sonstwo.

Der Begriff «track familiarisation» (Pisten-Eingewöhnung) legt ja nahe, dass man sich nicht mit verkappten Rennmaschinen auf GP-Circuits zusätzliche Streckenkenntnisse erwerben darf.

Was Salom und Co. in Cartagena machten, diente nicht der «track familiarisation», also dem Kennenlernen einer (GP-)Piste, sondern dem reinen Fahrtraining wie Supermoto oder Motocross oder Dirt-Track.

«Ja, Rossi kann zum Beispiel mit einer Moto2-Maschine auf einer GP-Piste fahren oder Tom Lüthi mit einer MotoGP-Maschine», erklärte Race Director Mike Webb um Gespräch mit SPEEDWEEK.com. «Oder sie dürfen mit Standard-Production-Bikes fahren, auch MX-Maschinen oder Supermoto-Motorräder wären erlaubt. In der Moto2-Klasse ist es aber zum Beispiel nicht gestattet, mit einem Motorrad auf einer GP-Piste zu trainieren, das 600 ccm und einen Honda-CBR 600-RR-Motor hat, weil das der offizielle Moto2-Motor ist.»

Falls jetzt zum Beispiel Stefan Bradl mit einem serienmässigen Aprilia RSV4-Superbike auf dem Sachsenring oder in Spielberg trainieren möchte, müsste er alle Modifikationen (also Änderungen von Gabel, Federbein, Bremsen usw.) von Technical Director Danny Aldridge bewilligen lassen.

Mike Webb: «Yamaha hat sich alle Änderungen an der R1 von Rossi genehmigen lassen. Und der Technical Director muss auch alle Komponenten für 600-ccm-Maschinen bewilligen, wenn es um Trainings von Moto2-Fahrern auf GP-Pisten geht. Normalerweise werden Änderungen bei Teilen, die die Sicherheit betreffen, also bei Reifen, Bremsen und Suspension, bewilligt.»

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