Ab 1. Mai: Schweizer Bussen auch für Deutsche
Tempo 30 inerorts auf einer Hauptstrasse: Wer hier aus Gewohnheit 46 km/h drauf hat, zahlt mindestens 600 Franken Busse
Auf den 1. Mai dieses Jahrs tritt ein Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft. Dieser ermöglicht es dem Bundesamt für Justiz in Bonn, Schweizer Bussen von deutschen Verkehrssündern einzutreiben. Der umgekehrte Fall gilt ebenfalls, Schweizer Behörden werden die Bussen für in Deutschland begangene Vergehen bei ihren Bürgern eintreiben.
Bislang konnten Deutsche, die eine von Schweizer Behörden ausgesprochene Busse nicht bezahlten, allenfalls bei einer erneuten Einreise in die Schweiz zur Rechenschaft gezogen werden. Wer auf weitere Reisen in die Schweiz verzichtete, hatte in der Regel nicht zu befürchten. Damit ist es ab 1. Mai 2024 bei Bussen ab 80 Franken (ca 85 Euro) vorbei.
Die Bussen sind in der Schweiz viel höher, vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen werden hart bestraft. In der Schweiz gilt auf Autobahnen ein Limit von 120 km/h, ausserorts sich 80, innerorts 50 km/h erlaubt. Vermehrt wird aber ausserorts auf 60 km/h runtersignalisiert, innerorts selbst auf Durchgangstrassen 30 km/h – was dann auf den Navi manchmal nicht so angezeigt wird.
Schon Vergehen, die im so genannten Ordnungsbussenkatalog aufgeführt sind, gehen ins Geld. So kostet zum Beispiel eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ausserorts um 16 bis 20 km/h 240 Franken.
Richtig teuer werden Vergehen, die nicht im Ordnungsbussenkatalog aufgeführt sind. Das gilt für zu schnelles Fahren innerorts ab 16, ausserorts ab 21 und aus Autobahnen ab 26 km/h. Das zieht Bussen ab 600 Franken nach sich, bis hin zu einkommensabhängigen Geldstrafen im fünfstelligen Bereich und für in der Schweiz wohnhafte Personen (meist bedingt ausgesprochene) Gefängnisstrafen.
Ebenfalls nicht im Ordnungsbussenkatalog figuriert Alkohol am Steuer. Im harmlosesten Fall – 0,5 bis 0,79 Promille – ist mit 600 bis 800 Franken Busse zu rechnen, wer mehr intus hat, wird nach Einkommen gebüsst und mit weiteren Sanktionen belegt. Einwohner der Schweiz werden darüber hinaus mit Ausweisentzug bestraft. Für Ausländer wird – wie auch bei massiven Tempoüberschreitungen - ein Fahrverbot verhängt, das allerdings nur in der Schweiz gilt.