Es ist vollbracht: Schweizer Rundstreckenverbot ist endlich gekippt!
Die Schweizer Regierung hebt das seit 1957 bestehende Verbot von Rundstreckenrennen auf den 1. Juli 2026 auf. Die Motorsportszene arbeitete seit mehr als 30 Jahren an der Aufhebung dieses Verbots.
Diesmal ist es endgültig und nicht eine übereilte Meldung, weil eine Kommission oder eine der beiden Parlamentskammern entschieden hat: Artikel 52 des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes wird auf den 1. Juli 2026 aufgehoben. Dessen erster Absatz lautet: «Öffentliche Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen sind verboten. Der Bundesrat kann einzelne Ausnahmen gestatten oder das Verbot auf andere Arten von Motorfahrzeugrennen ausdehnen; er berücksichtigt bei seinem Entscheid vor allem die Erfordernisse der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung.»
Das war einmal, der hochgradig diskriminierende Gesetzesartikel und nachgelagerte Vorschriften der Verkehrsregelverordnung werden gestrichen. Unter Auflagen sind damit Rundstreckenrennen in der Schweiz wieder möglich.
Das Verbot ging zurück auf die Tragödie von Le Mans. Am 11. Juni 1955 starben beim legendären Autorennen 84 Menschen, als nach einer Kollision der Mercedes von Pierre Leveghe in die Zuschauer geschleudert wurde. Der Unfall gilt bis heute als die schlimmste Katastrophe im Motorsport.
Unter dem Eindruck dieser Katastrophe wurde das besagte Verbot ins Strassenverkehrsgesetz geschrieben. Unter «Rundstrecke» verstand man damals auch Rennen auf temporär abgesperrten öffentlichen Strassen wie der Bremgarten-Rundstrecke im Bremgartenwald bei Bern, wo zwischen 1931 bis `54 Rennen der Formel 1 und der Motorrad-WM ausgetragen wurden.
Seit den 1990er Jahren gab es Bemühungen, dieses Verbot zu streichen. Die nun erfolgte Streichung des Rundstreckenverbots ist alt Nationalrat Walter Wobmann (SVP), Präsident des Motorrad-Landesverbandes Swiss Moto, zu verdanken. Er reichte am 1. Oktober 2010 die parlamentarische Initiative zur Aufhebung des Rundstreckenverbots ein, die in einem mehr als 15 Jahre dauernden demokratischen Prozess schliesslich zum Erfolg führte.
Das heisst nun nicht, dass kurzfristig Rundstreckenrennen in der Schweiz stattfinden werden. Es gibt bis auf den Rundkurs von Lignières, 1350 m lang und im Besitz des Automobilclubs Touring Clubs Schweiz, keine Rundstrecke in der Schweiz. Rennen zur Formel 1 oder MotoGP sind Luftschlösser.
Doch durch die Aufhebung des anachronistischen Verbots ergeben sich neue Möglichkeiten: Reine Onroad-Rennen mit Supermoto-Motorrädern etwa. In der Vergangenheit waren Supermoto-Rennen in der Schweiz auch deshalb populär, weil diese Rennen wegen des Offroad-Teils nicht als Rundstreckenrennen galten und deshalb durch die kantonalen Behörden bewilligt werden konnten. Ebenso könnten geschlossene Rundstrecken gebaut werden, die nicht nur für Rennsport, sondern auch für Ausbildung und Fahrzeugerprobung genutzt werden könnten.
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