Südtirol verbietet Motorsport-Veranstaltungen und Ausfahrten
Generell verboten sind organisierte Veranstaltungen, also auch Treffen, Touren und Ausfahrten oberhalb von 1600 m, ebenso auf Zufahrten zu Dolomitenpässen, Naturparks und Schutzgebieten.
Die Stimmung hat deutlich umgeschlagen: Waren bis vor 20 Jahren Auto- und Motorradfahrer hochwillkommene Gäste, die ihr Geld in der lokalen Gastronomie ausgaben, so werden sie heute von der Politik als störende Rabauken empfunden, denen man ihre Freude an der motorisierten Fortbewegung nachhaltig vergällen muss.
Die Sperrung des Grödner Jochs ab dem 1. September 2026 ist nur der Anfang: Die Südtiroler Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 19. Juni 2026 eine Regelung für organisierte Motorsportveranstaltungen auf bestimmten Staats- und Landesstraßen beschlossen, die in die Zuständigkeit des Landes fallen. Die Maßnahme betrifft Straßen in geschützten Gebieten sowie Gebiete über 1600 m Meereshöhe. Dort sind organisierte Motorsportveranstaltungen künftig nicht mehr zulässig.
Mit dem Beschluss setzt die Landesregierung eine konkrete Maßnahme der Nachhaltigkeitsstrategie Südtirol 2030 sowie des Klimaplans Südtirol 2040 um. Beide strategischen Dokumente sehen vor, sensible Natur- und Berggebiete besser zu schützen, Umweltbelastungen zu reduzieren und die Lebensqualität der Bevölkerung zu schützen. Organisierte Motorsportveranstaltungen stünden diesen Zielen entgegen, da sie zusätzliche Belastungen durch Lärm, Emissionen und Verkehr verursachen.
In der Mitteilung der Landesregierung wird betont, dass der Individualverkehr nicht eingeschränkt wird. Als ob sie das nicht auch tun würden, wenn sie denn die Kompetenz dazu hätten. «Uns ist bewusst, dass diese Regelung allein die Herausforderungen auf den Passstraßen nicht löst. Das hohe Verkehrsaufkommen und die dort verbreitete Raserei erfordern zusätzliche, gezielte Maßnahmen, an denen wir bereits arbeiten», kündigt Landeshauptmann Arno Kompatscher (Südiroler Volkspartei) an. Mit diesem Beschluss setze die Landesregierung ein Zeichen: Motorrad- und Auto-Enthusiasten sind in Südtirol nicht mehr erwünscht.
Die Regelung umfasst nicht nur Motorsportveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter, sondern sämtliche organisierten Motorsportveranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, unabhängig von der Art der eingesetzten Fahrzeuge – ob Auto, Motorrad oder Traktor – und unabhängig vom Antriebssystem.
Im Fokus stehen Straßenabschnitte, die zu den Dolomitenpässen, Naturparks, dem Nationalpark und den Landschaftsschutzgebieten führen, einschließlich des UNESCO-Welterbes Dolomiten. Die Regelung gilt zudem generell für Gebiete oberhalb von 1600 m Meereshöhe.
Wie immer werden solche Verbote von den Politikern und ihren Beamten bewusst vage formuliert. So verbietet man in diesem Fall als erstes Bergrennen mit Zeitmessung. Das Verbot ist in diesem Fall gegenstandslos, denn solche Veranstaltungen gibt es in Südtirol schon lange nicht mehr. Das Verbot unterbindet aktuell organisierte Touren mit Autos, Motorrädern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Organisiert bedeutet derzeit, dass es einen kommerziellen Hintergrund gibt, die Teilnehmer bezahlen einen Veranstalter für die Teilnahme.
Derzeit gelten Ausfahrten von Clubs, Vereinen oder einfach ein paar Freunden als Individualverkehr. Die vage Formulierung des Verbots könnte in Zukunft auch eine strengere Auslegung erlauben.
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