Italien hat sein Strassenverkehrsgesetz überarbeitet. Neu sind auf Autobahnen und Schnellstrassen Motorräder und Roller mit 125 ccm erlaubt – sofern der Fahrer 18 ist.
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Bislang musste ein Motorrad oder Roller mit Verbrennungsmotor mindestens einen Hubraum von 150 ccm ausweisen, um italienische Autobahnen und Schnellstrassen zu befahren. Elektromotorräder mussten mindestens eine Leistung von 11 kW aufweisen. Diese Limiten wurden auf den 14. Dezember 2024 auf 120 ccm beziehungsweise 6 kW gesenkt. Für Zweiräder mit Verbrennungsmotor definiert das Gesetz keine Mindestleistung. Das Hubraumlimit für Lastendreiräder und Beiwagenmotorräder bleibt bei 250 ccm.
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Solche Motorräder und Roller dürfen in Italien (wie in den meisten Ländern Europas) ab 16 Jahren gefahren werden. Trotzdem hält der italienische Gesetzgeber am Alterslimit von 18 Jahren für das befahren von Autobahnen und Schnellstrassen fest. Weitere Neuerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Es gibt nun im Gesetz ein explizites Wheelieverbot mit Androhung der Beschlagnahmung des Motorrads bis 60 Tage. Ebenfalls verboten ist am Steuer/Lenker der Gebrauch eines Mobiltelefons; dafür wird bei erstmaligem Vergehen ein Bussgeld von 250 bis 1000 Euro angedroht.
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