MotoGP-Prozessordnung: Rennkommission verhängt auch Marketing-Strafen
Um den Ansatz der professionellen Vermarktung durch die MotoGP Sports Entertainment Group zu dokumentieren, wurden die GP-Teams in Australien über die neue «Markting-Prozessordnung» informiert.
Dass Grand-Prix-Piloten und hier insbesondere die Fahrer der Königsklasse nicht jeden PR-Termin der MotoGP wahrnehmen können, ist keine große Neuigkeit – dass sie schon bald dafür mit empfindlichen Strafen rechnen müssen, hingegen schon. So sehen es neue Regeln vor, die den Teams während des Australien-GP unter Ausschluss der Öffentlichkeit mitgeteilt wurden.
Den Fahrern drohen Sperren in Trainingssessions und sogar Startplatzstrafen, sollten sie bei vorgeschriebenen Promotion-Veranstaltungen während eines Rennwochenendes nicht erscheinen. Die aktualisierten Regeln wurden den Teams in einer vertraulichen E-Mail übermittelt, die am Freitag von der International Race Team Association (IRTA) verschickt und von der Rennsportplattform «The Race» eingesehen wurde.
Die klar ausformulierten Regeln dürften nicht zufällig kurz nach dem Japan-GP finalisiert worden sein. In Motegi
Im Anschluss betonte Marquez, dass er zwar die Bedeutung des Ausbaus des Sports verstehe – ein Thema, das dank der neuen Eigentümer Liberty Media zunehmend in den Fokus gerückt ist –, er jedoch der Ansicht sei, dass das
Die über die Teamvereinigung ausgespielte Kommunikation soll sicherstellen, dass die «Verpflichtungen der Meisterschaft gegenüber Fans, kommerziellen Partnern und Veranstaltern eingehalten werden», und wird laut der E-Mail eingeführt, nachdem «wiederholte Verstöße die Einführung eines klaren und transparenten Eskalationsverfahrens notwendig gemacht haben».
Wegbleiben kostet: Die Bandbreite reicht von Verwarnungen bis zu Grid-Strafen
Was verwirrend klingt, bedeutet, dass Fahrer bereits beim ersten Versäumnis der Pressekonferenz am Donnerstag, der Werbeaktivitäten vor dem Rennen, der Fahrerparade am Sonntagmorgen oder der obligatorischen 10-minütigen Teilnahme an Autogrammstunden oder dem Hero-Walk-Event eine offizielle Verwarnung erhalten.
Beim zweiten Verstoß wird eine Geldstrafe von 5.000 Euro verhängt. Diese erhöht sich beim dritten Verstoß auf 10.000 und beim vierten Verstoß auf 15.000 Euro; zudem wird der Fall an die FIM-MotoGP-Rennkommissare weitergeleitet – ein Gremium, dessen Aufgabe bisher lediglich darin bestand, sportliche Sanktionen auf der Rennstrecke zu verhängen –, die eine offizielle Verwarnung aussprechen. Bei einem fünften Verstoß wird den Fahrern Zeit aus einer Trainingssitzung abgezogen – während die Rennkommission bei einem sechsten Verstoß eine Startplatzstrafe verhängt.
Ausnahmen gelten für Fahrer mit «Verletzungen oder der Notwendigkeit medizinischer Versorgung» sowie für diejenigen, die vorherige PR-Verpflichtungen gegenüber ihren Teams haben – das Dokument betont jedoch, dass verspätetes Erscheinen und vorzeitiges Verlassen von Veranstaltungen als Nichtteilnahme gewertet werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der neue Ansatz «im Einklang mit dem Profisport im weitesten Sinne steht, wo die Teilnahme an offiziellen Medien-, Werbe- und Fanbindungsaktivitäten zu den Pflichten eines Sportlers gehört – und klare Verfahren zur Ahndung wiederholter Verstöße bestehen».
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