Testreglement der Superbike-WM: Was erlaubt und was verboten ist
Das anhaltend schlechte Wetter in Europa in diesem Winter erlaubte keine seriöse Vorbereitung auf die Superbike-WM 2026. Das Reglement setzt den Teams und Fahrern enge Grenzen.
Der Ärger ist groß bei den Superbike-Teamchefs, denn der logistische und finanzielle Aufwand für die Testfahrten in Jerez und Portimão im Januar 2026 hat sich nicht gelohnt. Bei kühlen Temperaturen, starken Winden und viel Regen war kaum mehr als ein Funktionstest möglich. Der einzige Trost: Praktisch jedes Team und jeder Hersteller war gleichermaßen von den Wetterkapriolen betroffen.
Die Kritik am Testreglement ließ nicht lange auf sich warten: zu strikt, zu wenig flexibel. Das häufig genannte Argument, dass Tests außerhalb Europas verboten sind, stimmt jedoch nicht ganz.
Denn vor dem ersten Wintertest müssen sich die Teams festlegen, in welcher Kontinentalzone sie ihre Vorbereitung durchführen möchten (Europa, Asien/Ozeanien, Afrika, Amerika). Da alle SBK-Teams ihren Sitz in Europa haben, ist Europa die logische Wahl. Würde sich ein Hersteller z.B. für Asien entscheiden, müssten auch alle unterjährigen Tests dort stattfinden. Eine Öffnungsklausel für den europäischen Winter dürfte umsetzbar sein, sofern alle Teams die Möglichkeit zur Teilnahme bekommen.
Grundsätzlich gilt: Jeder Stammfahrer darf mit seinem Team und Einsatzmotorrad zwölf Testtage pro Saison absolvieren. Definitionsgemäß beginnt eine Saison am Tag nach dem Finale und endet im Folgejahr mit dem letzten Rennen. Da zwei Testtage von Serienpromoter Dorna für den offiziellen Test auf Phillip Island verwendet werden, bleiben zehn frei verfügbare Tage. Hersteller mit Super-Concession-Status erhalten bis zu zwölf zusätzliche Testtage.
Übrigens: Die Überschreitung der erlaubten Testtage wird mit dem Start von letzter Stelle und mit zusätzlich zwei Long-Laps in zwei langen Rennen bestraft!
Ein Testtag darf acht Stunden umfassen, wobei ein Tag auf zwei halbe Tage verteilt werden kann. Diese Limitierung wurde eingeführt, damit gut betuchte Teams nicht beliebig viele halbe Tage verwenden und so auf mehr Rennstrecken testen, was sich die kleineren Teams nicht leisten können. Wenn ein Hersteller oder ein Team einen Test organisiert, muss allen anderen Teams die Teilnahme zu einem angemessenen Preis angeboten werden.
Zwischen 21. Dezember und 4. Januar gilt ein generelles Testverbot, ansonsten haben die Teams bei der Gestaltung ihrer Pläne weitgehend freie Hand. Dass elf Tage vor einem Rennwochenende nicht auf der jeweiligen Piste getestet werden darf, ist nachvollziehbar und gebietet die Fairness.
Das Training mit Serienmaschinen ist grundsätzlich und ohne Beschränkung möglich, wobei die Konfiguration der Motorräder ebenfalls reglementiert ist. Außerdem müssen auch solche Trainings der Dorna mitgeteilt werden.
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