Ein Hoffnungsschimmer bei der KTM AG

Hochrisiko für Romano Hummel wegen seiner Fußhaltung

Von Rudi Hagen
Unterschied in der Fußhaltung links: Romano Hummel und die Konkurrenten dahinter

Unterschied in der Fußhaltung links: Romano Hummel und die Konkurrenten dahinter

Die Disqualifikation von Romano Hummel wegen eines verlorenen Stahlschuhs im Finale der Dutch Open in Vries (NL) sorgte für einige Unruhe. Im KNMV-Reglement ist diese Strafe aber ausdrücklich vorgesehen.

Romano Hummel gewann beim Eröffnungsrennen der Dutch Open in Vries alle Vorläufe und auch das Finale. Jedes Mal in überragender Manier. Trotz alledem wurde der19-Jährige am Ende nur Fünfter, denn allein der Zieleinlauf im Finale zählt. Hummel raste zwar, wie immer mit Vollgas, mehr als 50 m vor Bernd Diener ins Ziel, aber er hatte eine Dreiviertelrunde zuvor seinen Stahlschuh in der Startkurve verloren.

Anfangs wurde Hummel, neben Diener ein permanenter Starter in der Langbahn-Weltmeisterschaft, noch als Tagessieger verkündet. Er freute sich vor der Siegerehrung noch im Gespräch mit SPEEDWEEK.com über seine gute Vorstellung und seine Fitness, aber zwei Meter weiter verkündigten ihm die Offiziellen des KNMV dann die für ihn überraschende Entscheidung: Disqualifikation im Finale wegen eines verlorenen Stahlschuhs.

Das konnte nicht jeder verstehen, auch, weil es wohl nicht das erste Mal war, dass dem Groninger so etwas passiert war – ohne Disqualifikation. In den sozialen Medien gab es dann auch unterschiedliche Meinungen hierzu, von «so’n Quatsch, Disqualifikation wegen eines verlorenen Stahlschuhs», bis hin zu «das gab es bei uns in Deutschland auch schon».

Was sagt eigentlich das Reglement dazu, wollten wir von Josef Hukelmann, Rennleiter beim MSC Werlte und Team-Manager der deutsches deutschen Langbahn-Teams, wissen. «Einen entsprechenden Paragraphen gibt es im DMSB-Gesetz dazu nicht, aber in einer FIM-Regel steht, dass eine Disqualifikation durch den Schiedsrichter erfolgen kann, wenn andere Fahrer dadurch gefährdet werden. Bei den Niederländern kann das anders geregelt sein, dass war früher auch schon so, als Matten Kröger wegen seiner langen Haare nicht starten sollte und sich ein Haarnetz nehmen musste.»

Bei den Niederländern ist es tatsächlich etwas anders, aber klar geregelt. Im Bahnsport-Reglement des KNMV für 2018 steht unter 6.7 sinngemäß: «Unbefugtes und gefährliches Fahren: Der Schiedsrichter kann einen Teilnehmer ausschließen, der seiner Meinung nach unberechtigtes, unfaires oder gefährliches Fahren begangen hat.» Und weiter in der Anlage 1 unter Punkt 12 steht: «Das Nicht-Tragen des Stahlschuhs am linken Fuß zieht eine Disqualifikation im betreffenden Lauf nach sich.»

Dass Romano Hummel schon das ein oder andere Mal seinen Stahlschuh verloren hat, ist seiner Fahrweise geschuldet, besser gesagt, der Haltung seines linken Beines. Er fährt in den Kurven sehr oft einen britischen Grasstrack-Style, den man auch bei James Shanes wiederholt beobachten kann. Dabei wird der linke Fuß nicht mit dem Stahlschuh waagrecht über den Boden geführt um notfalls einen Sturz zu verhindern, wie man es beispielsweise bei Bernd Diener vorbildlich sieht, sondern der ganze linke Unterschenkel wird wie beim Eisspeedway nach hinten gelegt.

Das birgt das große Risiko, dass bei Bodenberührungen der Stahlschuh aus der Halterung gerissen wird. Und das bedeutet möglicherweise die Disqualifikation. Für Romano Hummel, dem man für die kommenden Langbahn-Grands-Prix eine ganze Menge zutraut, könnte seine spezielle Fahrweise daher zum Hochrisiko werden.

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