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MotoGP-WM: Warum Gesundheitsgefährdung strafbar ist

Von Günther Wiesinger
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Würde die Dorna in absehbarer Zeit Motorradrennen veranstalten, könnte das als strafbares Delikt geahndet werden. In Tirol wird wegen «fahrlässiger Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten» ermittelt.

Man muss kein Prophet sein, um sich auszumalen, warum Dorna-CEO Carmelo Ezpeleta jetzt ganz offen von einer Absage der kompletten MotoGP-Saison 2020 spricht, über Grand Prix ohne Publikum nachdenkt und sogar für 2021 die Aussperrung aller Gäste und Medien aus dem Fahrerlager überlegt. Denn die Gesundheit der Beteiligten kann erst gewährleistet werden, sobald ein Impfstoff gegen Covid-19 weltweit verfügbar ist. Und das wird bis zu 18 Monate dauern.

«Wir müssen sicherstellen, dass wir keinen einzigen Menschen anstecken», erklärte Carmelo Ezpeleta gestern im Gespräch mit SPEEDWEEK.com. «Wichtig ist, dass die Sicherheit und die Gesundheit aller Beteiligten gewährleistet ist. Wenn sich bei einem unserer Events jemand infiziert, wird man uns das ewig vorwerfen.»

Wer aufmerksam mitverfolgt hat, was den leichtsinnigen Verantwortlichen des Tiroler Coronavirus-Hotspots in der Skisport- und Après-Ski-Metropole Ischgl (1200 Schneekanonen, 230 Pisten-km) blüht, bringt rasch Verständnis für die Vorsichtsmaßnahmen der Dorna auf.

Das Strafrecht hält nämlich Maßnahmen gegen jeglichen Missstand bereit. Das Tiroler Landeskriminalamt ermittelt deshalb jetzt in Ischgl gegen Gastronomen, Hotelbesitzer und sogar gegen die lokale Gesundheitsbehörde wegen des Delikts der fahrlässigen Verbreitung einer gefährlichen Seuche.

Schon in der zweiten Hälfte der 1980er-Jahre wurde zur Zeit der rasch um sich greifenden AIDS-Erkrankungen heftig diskutiert, ob schon bei der leichtsinnigen Verbreitung von AIDS die Voraussetzung für Strafbarkeit gegeben ist, ob ein Vorsatz nachgewiesen werden müsse oder ob es reiche, wenn der Beschuldigte die Ansteckung und die Übertragung des HIV-Virus billigend in Kauf nahm.

Was vor mehr als 30 Jahren bei der HIV-Infektion oder später bei Ebola galt, können die Gerichte heute auch bei der mutwilligen Verbreitung von Coronaviren bestrafen. Den Rechtsgütern Leib, Leben, Gesundheit oder Vermögen sei es egal, an welcher Infektion sie zugrunde gehen, schrieb SPIEGEL.de schon am 20. März 2020.

In Ischgl gehen die Ermittler inzwischen dem Verdacht der fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten nach.

So eines Delikts würde sich jeder Unternehmer oder Veranstalter schuldig machen, der in absehbarer Zeit eine Großveranstaltung durchführt, bevor es wirksame Impfstoffe gegen Covid-19 gibt.

Deshalb arbeitet die Dorna verantwortungsvoll und eng mit allen Gesundheitsbehörden in allen Veranstalter-Ländern zusammen.

Aus diesem Grund wurden die Absagen der Motorrad-WM-Events von Losail/Katar (MotoGP am 8. März), Buri Ram/Thailand (22. März) von Austin/Texas (5. April) und von Termas de Río Hondo (19. April) bereits zu einem Zeitpunkt verkündet, als die Formel 1 noch die Grand Prix in Australien, Bahrain und Vietnam durchziehen wollte.

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