Mirko-Bortolotti-Disqualifikation vom DMSB-Berufungsgericht bestätigt
Die Disqualifikation von Mirko Bortolotti vom zweiten DTM-Rennen in Oschersleben bleibt bestehen. Das DMSB-Berufungsgericht wies die Berufung vom Grasser Racing Team ab.
Vom Sonntagsrennen der DTM in Oschersleben wurde Sieger Mirko Bortolotti ausgeschlossen. Am Grasser Racing Team Lamborghini Temerario GT3 war ein Radlager verbaut, welches nicht der DTM-GT3-Homologation und einem Referenzteil entsprach. Da dies ein Verstoß gegen den Art. 5.1 des sportlichen Reglements ist, wurde der Wagen aus der Wertung genommen.
Am 13. August hat das Grasser Racing Team fristgerecht eine Berufung angekündigt. Ebenso fristgerecht hat das Team diese Berufung eingelegt und aufgrund einer gewährten Fristverlängerung diese schriftlich begründet.
Die Verhandlung vor dem DMSB-Berufungsgericht fand schlussendlich am heutigen Freitagnachmittag statt und wurde vom Rechtsanwalt Rainer Wicke geleitet.
Wicke wies die Berufung ab und bestätigte somit die Disqualifikation vom 2024er DTM-Champion.
Bei einer Routineuntersuchung von insgesamt vier Fahrzeugen war festgestellt worden, dass das beschlagnahmte Radlager des Lamborghini Temerario GT3 von Mirko Bortolotti nicht der DTM-GT3-Homologation und einem Referenzteil entsprach.
Damit folgte das Berufungsgericht den Stewards, die Bortolotti aus der Wertung nahmen. Grasser legte gegen die Entscheidung Berufung ein, da in einer Clarification aus dem Jahr 2024 die Benutzung des Radlagers freigestellt ist und diese im 2024er Bereich des Teambereichs der DTM noch downloadbar ist, was Archivierungsgründe hat.
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