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Neue Spielregel im juristischen Euro Moto-Dschungel – Zeit wird knapper

Wenn man einen Protest gegen einen Mitstreiter durchbringt, oder eine Strafe durch die Rennleitung kassiert, kann man dagegen Berufung einlegen. Neue Regeln muss man beachten.

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Eines gab es in diesem ersten Jahr der Euro Moto besonders viel und das waren Strafen und Proteste. Mit den oftmals folgenden Widersprüchen, nach denen der jeweilige Fall vor dem DMSB Berufungsgericht landet und erst im Nachgang entschieden wird.

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Euro Moto Superbike-Pilot Marcel Schrötter hat unlängst den Gang durch die Instanzen angetreten und am Montag nach der finalen Anhörung per Stream Recht bekommen. Damit erhielt er seine ursprüngliche Platzierung und die dazugehörigen Punkte zurück. In Most war der BMW-Pilot nach einer Rempelei und der Nutzung des Notausgangs abgestraft worden. Im Nachhinein stellte sich heraus, das die Strafe zu Unrecht vergeben worden war und Schrötter nichts falsch gemacht hatte. Die Berufung hatte sich für ihn also gelohnt.

Eile geboten

In Zukunft muss man sich mit einem Widerspruch, also mit dem Einlegen der Berufung, in Sachen Zeiten an neue Spielregeln halten. «Um das Berufungsrecht zu wahren, muss man von jetzt ab innerhalb einer Stunde bei den Sportkommissaren die Berufungsabsicht schriftlich ankündigen», heißt es in der Veröffentlichung. «Nach der Berufungsankündigung muss man die Berufung innerhalb von fünf Tagen (Entscheidungstag zählt nicht mit) beim DMSB schriftlich einlegen. Die Berufungsschrift ist zu unterzeichnen.»

«Die Berufungskaution ist der Berufungsschrift beizufügen», heißt es weiter. «Sie beträgt national/europa-offen 350 Euro und international 500 Euro. Man kann die Berufungskaution auch schon vorab bei den Sportkommissaren einzahlen. Zur Fristwahrung genügt es nicht, dass die Berufungsschrift innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn der Schriftsatz vor Ablauf der Frist bei dem DMSB-Justiziariat bzw. DMSB-Geschäftsstelle eingeht. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächsten Werktages. Die Berufung kann innerhalb dieser Frist auch über jedes andere elektronische Kommunikationsmittel mit Empfangsbestätigung eingereicht werden, muss aber durch ein Schreiben vom selben Tag (Poststempel – nicht Freistempler -) bestätigt werden.»

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Teurer Spaß

Nicht vergessen darf man auch die Begründung für die Berufung. Die Frist beträgt zehn Tage und beginnt mit dem Moment, an dem man die Berufung einlegt. Sollte man länger brauchen, muss man das beantragen. Der Antrag ist an das DMSB-Justiziariat bzw. die DMSB-Geschäftsstelle zu richten und wird zur Entscheidung an den Vorsitzenden des Berufungsgerichts weitergeleitet. Das Geld wird auf jeden Fall fällig, auch wenn man es sich im Anschluss einer Berufung nochmals anders überlegen sollte. Am Ende entscheidet das Berufungsgericht, ob man die Kaution zurückerhält oder ob diese verfällt und damit in der DMSB-Kasse bleibt.

Während Schrötter das Most-Verfahren schon hinter sich hat, steht die Berufungs-Verhandlung vom Team HRP um Florian Alt gegen das Team GERT56 noch aus. Auch Supersport-Pilot Daniel Blin hatte in Assen eine Berufung gegen eine Strafe durch die Rennleitung angekündigt.

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