Formel: Verstappen über großen Nachteil

Alt/Halbich – Schleiz-Urteil bleibt bestehen

Von Esther Babel
Kein neues Schleiz-Ergebnis

Kein neues Schleiz-Ergebnis

IDM Superbike-Teamchef Jens Holzhauer hatte gegen das Urteil der Schleizer Rennleitung Berufung eingelegt. Doch die Strafe gegen seinen Piloten Jan Halbich bleibt wie sie ist. Die Akte ist geschlossen.

«Nach dem Rennen in Schleiz, bei dem der Rennleiter Jan Halbich wegen Überholens unter gelber Flagge mit einer Rückversetzung um fünf Plätze im Rennergebnis sowie einer Geldstrafe von 130 Euro bestraft hatte, hat das betroffene Team HRP vor Ort keine Rechtsmittel eingelegt», lautet nun die Erläuterung des DMSB.

«Das Ergebnis ist damit endgültig. Allerdings gibt es in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dass das Sportgericht des DMSB im Nachhinein aktiv werden kann – etwa wenn eine grobe Unsportlichkeit oder ein offensichtlicher Fehler der Rennleitung, der Zeitnahme oder ähnliches vorliegt.»

«Jens Holzhauer hat nach dem Rennen den DMSB gebeten», so die weitere Erläuterung, «bezüglich der Bestrafung seines Fahrers Jan Halbach aktiv zu werden und hat dazu den Sachverhalt aus seiner Sicht geschildert und Videomaterial zur Verfügung gestellt. Da Herr Holzhauer den IDM-Verantwortlichen seit Jahren als untadeliger Teamchef bekannt ist und die technischen und räumlichen Verhältnisse in Schleiz vor Ort schwierig waren, hat die Rechtsabteilung des DMSB den Sachverhalt geprüft und dazu sowohl das Videomaterial von Herrn Holzhauer, als auch weitere Videos des Veranstalters gesichtet. Auch der Rennleiter wurde im Rahmen einer Vorermittlung befragt.»

«Im Rahmen dieser Überprüfung ergaben sich allerdings keine Hinweise auf eine offensichtliche Fehlentscheidung des Rennleiters», ist zu lesen, «welche die Darstellung des betroffenen Fahrers hätten stützen und ein sportgerichtliches Verfahren möglich machen können. Daher wird das DMSB-Sportgericht in dieser Angelegenheit nicht tätig. Die Vorermittlungen münden nicht in ein Sportgerichtsverfahren, das Rennergebnis bleibt endgültig bestehen.»

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