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MXoN: Könnte Ken Roczen doch für Deutschland starten?
Es gäbe einen juristischen Trick, dass Ken Roczen zum Motocross der Nationen trotz seiner US-Staatsbürgerschaft doch noch für Deutschland starten könnte, aber das setzt das Einverständnis des US-Verbandes voraus.
Motocross-WM
Im Artikel erwähnt

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Ken Roczen hat die US-Staatsbürgerschaft angenommen. Wer die US-Staatsbürgerschaft annimmt und die deutsche Staatsbürgerschaft behalten will, muss zuvor eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung in Deutschland beantragen. Ohne diese Genehmigung verliert man automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn man die US-Staatsbürgerschaft annimmt. Soweit die Theorie.
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In der Praxis war es im konkreten Fall so: Ken ist in Deutschland geboren und wollte die deutsche Staatsbürgerschaft behalten, wie sein Vater Heiko Klepka gegenüber SPEEDWEEK.com mehrfach betonte. Aber das bedeutete, dass sein Aufenthaltsstatus in den USA immer wieder verlängert werden musste, was Aufwand und Zeit für Bürokratie nach sich zog. Zeit, die ein Leistungssportler ganz sicher besser einsetzen kann. Seitdem Ken in den USA Frau und zwei in den USA geborene Kinder hat, verschärfte sich die Situation noch einmal. Deshalb wurden in den USA Anwälte beauftragt, um die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft prüfen und in die Wege leiten zu lassen. Ken Roczen investierte noch einmal Geld und Zeit, um die Sache rechtlich zu regeln.*) Das ist die Faktenlage: Ken Roczen besitzt zurzeit einen US-Pass UND einen bis 2028 gültigen deutschen Reisepass. Würde er diesen Reisepass am 3. Oktober in Crawfordsville vorlegen, dem Vorabend zum Motocross der Nationen, können die Sportkommissare diesen Pass anerkennen. Voraussetzung ist aber in diesem Falle eine Freigabe seitens der AMA. Nur mit dieser Freigabe wäre er als Mitglied der deutschen Nationalmannschaft nominierbar.
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Die Sache hat also einen entscheidenden Haken: Die Amerikaner treten in Crawfordsville an, um zu gewinnen. Ken Roczen im deutsche Team wäre eine starke Konkurrenz für die Amerikaner, sowohl für die Einzelwertung und unter Umständen sogar für die Nationenwertung. Dass Ken Roczen diese Freigabe erhält, ist also fraglich, denn in der Lesart der Amerikaner ist Ken Roczen eindeutig US-Staatsbürger.
*) [Nachtrag 11.04.2025] Seit dem 27. Juni 2024 gilt das "Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StARModG)". Seitdem wird keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt, um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der US-amerikanischen oder einer Staatsangehörigkeit auf Antrag zu vermeiden. Eine Informierung der deutschen Behörden ist ebenso nicht notwendig.
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