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Verstoß gegen Testverbot: Massive Strafe gegen das Haupt Racing Team

Arjun Maini und Finn Wiebelhaus müssen im Samstagsrennen der DTM auf dem Nürburgring je eine Durchfahrtsstrafe absolvieren. Das Team beging mehrere Verstöße gegen das Testreglement der Rennserie.

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Aufgrund von gleich zwei Verstößen gegen das Testreglement der DTM erhielt das Haupt Racing Team vor dem Heimspiel auf dem Nürburgring mehrere Strafen. Dabei die höchste Strafe seit Einführung des Testverbots in der DTM im Jahr 2024.

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Im Samstagsrennen der DTM müssen die beiden Haupt Racing Team Ford Mustang GT3 von Arjun Maini und Finn Wiebelhaus eine Durchfahrtsstrafe absolvieren. Der Grund dafür ist ein Test auf dem Nürburgring am 3. August.

Der Test wurde gemäß den Testbestimmungen als Test ohne DTM-Fahrer und ohne Fahrer mit Platin-Einstufung beantragt. Dennoch wurde der Test von Frank Stippler durchgeführt, welcher als Platin-Fahrer eingestuft ist. Der Test wäre in der durchgeführten Form nicht genehmigungsfähig gewesen und wurde auch nicht vom Sportausschuss genehmigt. Die Testfahrt mit einem Fahrer der Lizenzklasse „Platin“ stellt einen Verstoß gegen Artikel 3.c. und 4.c. der DTM-Testvorschriften 2026 – Teil 2 dar. Hinzu kommt, dass das HRT-Team die Meldefrist von drei Tagen vor der geplanten Fahraktivität nicht eingehalten hat. Die Rennkommissare hörten den Teilnehmer und den Technischen Koordinator an. Die versäumte Meldefrist ist ein Verwaltungsfehler, doch die Durchführung eines Tests mit einem Platin-Fahrer auf DTM-Reifen stellt nach Ansicht der Rennkommissare einen klaren Verstoß gegen die Vorschriften dar.

Zudem erhält der Ford-Rennstall aufgrund eines weiteren Verstoßes gegen das Testreglement eine Geldstrafe von 500 €. Es wurde berichtet, dass das Haupt Racing Team am 05.08.2026 und am 06.08.2026 einen Test auf dem Hockenheimring durchgeführt hat. Das oben genannte Team hat die dreitägige Ankündigungsfrist vor der geplanten Fahraktivität nicht eingehalten. Die Rennkommissare haben den Teilnehmer und den technischen Koordinator angehört. Für die Rennkommissare der Veranstaltung stellt dies einen eindeutigen Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften dar, es handelt sich jedoch um einen Verwaltungsfehler.

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