Es kann eine einzelne Komponente durch ein gleichwertiges neues Teil ersetzt werden. Die Integration des neuen Bauteils darf nur geringfügige Änderungen an bereits zertifizierten Komponenten erfordern. Alle Fahrzeuge müssen innerhalb eines Jahres nach dem Zertifizierungsdatum nachgerüstet werden. Die endgültige Entscheidung über die Anwendung liegt im Ermessen vom TCR-Regelhalter WSC.