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Bezzecchi nach Ohrfeige gesperrt: Wieso Aprilias Einspruch abgelehnt wurde

Aprilia Racing legte gegen die Sperre von Marco Bezzecchi für das MotoGP-Rennen in Brünn Einspruch ein. Die Berufungskommissare der FIM bestätigten das Urteil mit einer umfangreichen Begründung.

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Am Samstagabend um 19.52 Uhr suspendierte das FIM MotoGP Stewards Panel WM-Leader Marco Bezzecchi vom Brünn-Grand-Prix am Sonntag, weil er nach seinem Sprint-Sturz am Nachmittag einen Streckenposten zuerst geschubst und dann geohrfeigt hatte, wie mehrere Kameraaufnahmen belegen. Vorangegangen war, dass der Streckenposten beim Aufheben der Maschine an den Gasgriff kam und den Motor der RS-GP bis in den Drehzahlbegrenzer jagte, woraufhin Bezzecchi panisch eingriff.

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Aprilia Racing legte innerhalb der vorgeschriebenen 60 Minuten Einspruch gegen die Strafe ein und hinterlegte die dafür geforderten 1320 Euro. In der Berufungsinstanz hörten sich Ralph Bonhorst und Ales Holan die Argumente von Aprilia Racing, vertreten durch Massimo Rivola und Paolo Bonora, sowie des MotoGP Stewards Panels (Simon Crafar, Andres Somolinos, Tamara Matko) an und kamen zu dem Entschluss, dass die Strafe gegen Bezzecchi gerechtfertigt ist und Bestand hat: Der Italiener bleibt für den Grand Prix von Tschechien am Sonntag gesperrt.

Umfangreiche Begründung der FIM

Die Begründung im Wortlaut: «Die FIM-Berufungskommissare haben die im Namen des Fahrers eingereichten Schriftsätze und die vorgelegten Beweismittel sorgfältig geprüft, darunter Videoaufnahmen, offizielle Berichte und die Umstände des Vorfalls. Zwar erkennen die Berufungskommissare an, dass Fahrer, die in Unfälle verwickelt sind, Frustration, Enttäuschung und erhöhte Emotionen unmittelbar nach einem Vorfall empfinden, diese können körperliche Aggressionen gegenüber Rennstreckenpersonal, das seine offiziellen Pflichten erfüllt, aber weder entschuldigen noch rechtfertigen.»

«Streckenposten und andere Sicherheitsbeauftragte sind für den sicheren Ablauf des Motorradsports von grundlegender Bedeutung. Sie arbeiten in gefährlichen Umgebungen und begeben sich oft in unmittelbare Nähe zu fahrenden Motorrädern und anderen Gefahren, um die Teilnehmer zu schützen und die sichere Fortsetzung der Veranstaltung zu gewährleisten. Der Sport ist darauf angewiesen, dass diese Offiziellen ihre Aufgaben ohne Angst vor Einschüchterung, Beschimpfungen oder körperlichen Übergriffen wahrnehmen können.»

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«Die Grundsätze des sportlichen Verhaltens verlangen von allen Teilnehmern, Offizielle, Streckenposten und Freiwillige jederzeit mit Respekt zu behandeln. Jeder aggressive körperliche Kontakt gegenüber einem Sicherheitsbeauftragten der Rennstrecke stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Standards dar und untergräbt das gegenseitige Vertrauen und den Respekt, von denen der sichere Ablauf der Meisterschaft abhängt.»

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Die Umstände sind keine Rechtfertigung

«Die Berufungskommissare erachten es als besonders bedeutsam, dass es sich bei den beteiligten Personen um Streckenposten handelte, die aktiv an der Bergung des Motorrads des Fahrers nach einem Unfall beteiligt waren. Diese Personen handelten ausschließlich im Interesse der Sicherheit der Fahrer, der Sicherheit der Veranstaltung und des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wettbewerbs. Körperliche Aggressionen gegenüber Streckenposten sind im professionellen Motorsport völlig inakzeptabel und können nicht toleriert werden, unabhängig von den Umständen, die zu dem Vorfall geführt haben.»

Die verhängte Sanktion steht in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Verstoßes.

fim-berufungskommissare

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«Würde man auf ein solches Verhalten nicht angemessen reagieren, bestünde die Gefahr, den Teilnehmern der gesamten Meisterschaft ein falsches Signal zu senden, und dies stünde im Widerspruch zur Verpflichtung des Dachverbands, Funktionäre, Freiwillige und Mitarbeiter zu schützen, die zum Sport beitragen. Unter Berücksichtigung der Schwere des Verhaltens, des Status der beteiligten Personen als Sicherheitsbeauftragte der Rennstrecke, der Notwendigkeit, angemessene Verhaltensstandards aufrechtzuerhalten, sowie der Notwendigkeit sowohl einer spezifischen als auch einer allgemeinen Abschreckung sind die Berufungskommissare davon überzeugt, dass das Stewards Panel zu Recht zu dem Schluss gekommen ist, dass die Handlungen des Fahrers eine den Interessen des Sports abträgliche Handlung darstellen. Die Berufungskommissare kommen ferner zu dem Schluss, dass die verhängte Sanktion in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Verstoßes steht und innerhalb des angemessenen Strafrahmens liegt, der dem Gremium zur Verfügung steht. Dementsprechend wird die Berufung zurückgewiesen und die ursprüngliche Entscheidung in vollem Umfang bestätigt.»

Aprilia Racing könnte innerhalb fünf Tagen beim internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne erneut in Berufung gehen, dann ist der Brünn-GP aber längst gelaufen.

Marco Bezzecchi kam mit 20 Punkten Vorsprung auf Aprilia-Teamkollege Jorge Martin als WM-Führender nach Tschechien. Nach seiner Nullrunde am Samstag schrumpfte der Vorsprung auf 15 Zähler, durch seine Sperre am Sonntag läuft der Italiener Gefahr, Platz 1 in der Gesamtwertung zu verlieren.

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