MotoGP-Reglement: Verbot von «Practice Starts» aus der Boxengasse
Ab 2027 dürfen die MotoGP-Piloten keine «Practice Starts» in der Ausfahrt an der Boxengasse vornehmen. Derzeit sind diese auf rund 30 Prozent aller Strecken erlaubt. Der Grund für das Verbot.
Die «Grand-Prix-Commission» hat am 23. September zwei Neuerungen im MotoGP-Reglement bekanntgegeben. So sind ab 2027 «Practice Starts» in der Ausfahrt an der Boxengasse verboten. Auf etwas mehr als 30 Prozent der Rennstrecken im Kalender sind diese derzeit erlaubt. Da nun auf allen Strecken spezielle Practice-Start-Zonen eingeführt wurden und es bei jedem Grand Prix eine eigene Practice-Start-Session für die MotoGP gibt, sind Trainingsstarts aus der Boxengasse ab nächster Saison auf allen Rennstrecken verboten.
Mit sofortiger Wirkung wird die in der ECU-Software festgelegte Drehzahlbegrenzung von 20.000 U/min zur besseren Klarheit in das Reglement der MotoGP-Klasse aufgenommen.
Die aufgeführten Entscheidungen traf die Grand-Prix-Commission, bestehend aus Paul Duparc (FIM), Mike Webb (IRTA), Biense Bierma (MSMA) und Carmelo Ezpeleta (MotoGP SEG, Vorsitzender). Anwesend waren zudem Jorge Viegas (FIM-Präsident), Carlos Ezpeleta (MotoGP SEG), Corrado Cecchinelli (Technischer Direktor), Paul King (FIM-CCR-Direktor) sowie Dominique Hebrard (FIM-CTI-Technischer Direktor).
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