Helmut Marko hält Verstappen für unschlagbar
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Die Red Bulletin Schweiz AG, (Speedweek) führt die Gewinnspiele in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartnern) durch. Verlost wird der im jeweiligen Gewinnspiel genannte Preis. Das Los entscheidet über den Gewinner.

Speedweek nimmt für die Kooperationspartner lediglich die Auslobung der Preise in deren Namen vor. Eine eigene Verpflichtung übernimmt Speedweek diesbezüglich nicht.

Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel gelten die folgenden Bedingungen:

§ 1 Teilnehmer

  1. Die Teilnahme ist erst ab dem 18. Lebensjahr möglich. Minderjährige dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten (zu richten an Red Bulletin Schweiz AG, Industriepark 11, 8610 Uster, Schweiz) teilnehmen. Die Verlosung findet nur innerhalb Österreichs, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland statt. Im Zweifel hat der jeweiligen Teilnehmer Alter und Wohnort nachzuweisen.
  2. Eine Teilnahme ist nur bei richtiger Beantwortung der Gewinnspielfrage und bei wahrheitsgemäßem Ausfüllen des Anmeldeformulars innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist möglich. Zur Wahrung der Frist ist der Zugang der E-Mail bei RBMH maßgebend.

§ 2 Ablehnung der Anmeldung

  1. Der Kooperationspartner und Speedweek behalten sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Einsatz unerlaubter Hilfsmittel oder sonstiger Manipulationen auszuschließen. In diesen Fällen können gegebenenfalls die Gewinne vom Kooperationspartner und Speedweek aberkannt und/oder gegebenenfalls zurückverlangt werden. Ausgeschlossen wird auch, wer im Rahmen der Angaben zur Person nicht wahrheitsgemäß antwortet.
  2. Mitarbeiter von der Red Bulletin Schweiz AG, ihrer verbundenen Unternehmen und den beteiligten Kooperationspartnern sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 3 Verlosung und Übermittlung

  1. Über den Gewinner entscheidet das Losverfahren.
  2. Der Gewinner wird von Speedweek oder dem jeweiligen Kooperationspartner telefonisch oder via Email über den Gewinn benachrichtigt. Speedweek ist berechtigt die erforderlichen Daten des Gewinners an den Kooperationspartner zu übermitteln, um die Benachrichtigung und Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
  3. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung bei Speedweek oder dem jeweiligen Kooperationspartner, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Kann eine Auslieferung des Preises aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht innerhalb von vier Monaten im Anschluss an die Gewinnbenachrichtigung erfolgen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ebenfalls ersatzlos. Bei KFZ- und Reisepreisen können auch kürzere Fristen gelten (siehe hierzu Ziffer 9 und 10).
  4. Die Auslieferung der Gewinne erfolgt nur innerhalb Österreichs, Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei. Darüber hinaus anfallende Zölle oder Transportkosten für eine Auslieferung ins Ausland sind vom Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Kooperationspartners und Preissponsors.
  5. Darüber hinaus hat der Gewinner sämtliche eventuell anfallenden Folgekosten der Gewinne selbst zu tragen.
  6. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf einen mit dem ausgelobten Preis exakt identischen Gewinn. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen. Ist die Übermittlung des Gewinns nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.
  7. Eine Barauszahlung eines Sachgewinnes oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist ausgeschlossen.
  8. Die Gewinne sind nicht übertragbar.
  9. Bei einem Kfz-Gewinn wird dem Gewinner der für die Aushändigung zuständige Kfz-Händler genannt. Wird das Kfz nicht innerhalb der von dem Kooperationspartner oder dem Kfz-Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, welche durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner.

    Dasselbe gilt für Motorräder und vergleichbare Preise.

  10. Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem Kooperationspartner bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Kooperationspartner bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Kooperationspartner bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn.

    Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters.

    Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).

    Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.

  11. Pro Teilnehmer kann nur ein Gewinn zugeteilt werden.
  12. Leistungsort im Hinblick auf die Gewinnleistung ist der Sitz des jeweiligen Kooperationspartners von Speedweek im Rahmen des Gewinnspiels.

§ 4 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

RBMH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Speedweek insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann Speedweek von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 5 Haftung

  1. Mit der Aushändigung des Gewinns wird Speedweek von allen Verpflichtungen freigestellt.
  2. Speedweek haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Kooperationspartner gestifteten Preise und/ oder für die Insolvenz des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für die Gewinnspieldurchführung und Gewinnabwicklung.
  3. Darüber hinaus haftet Speedweek nur für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit.
  4. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Gewinnspiel-Internetseite. Speedweek wird jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel-Internetseite sicherzustellen. Weiterhin übernimmt Speedweek keine Garantie dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.
  5. Soweit Ansprüche im Hinblick auf die Gewinne seitens der Gewinner bestehen, sind diese direkt gegen die Kooperationspartner von Speedweek zu richten, die den Gewinn zur Verfügung gestellt haben. Eventuelle diesbezügliche Ansprüche von Speedweek gegen die Kooperationspartner gelten hiermit als an den Gewinner abgetreten.
  6. Bei Reisegewinnen haftet Speedweek des Weiteren nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes ist ausgeschlossen.

§ 6 Sonstiges

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der Speedweek unterliegen ausschließlich dem schweizerischen Recht.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
  4. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Speedweek ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

§ 7 Datenschutz

  1. Informationen darüber, welche personenbezogenen Daten wir über Dich erfassen und wie wir diese verarbeiten (einschließlich Informationen darüber, wie wir unsere Website für Dich personalisieren und Dir auf Dich abgestimmte Inhalte übermitteln), findest Du in unserer Datenschutzrichtlinie

    [https://richtlinien.speedweek.com/policies/Speedweek/201806210129/de/privacy.html ].

  2. Die Gewinner sind mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden.

Dr. Helmut Marko: «So ist Max Verstappen unschlagbar»

Dr. Helmut Marko
​Exklusiv auf SPEEDWEEK.com: Dr. Helmut Marko, Motorsport-Berater von Red Bull, analysiert den jüngsten Grand Prix. Max Verstappen mit Saisonsieg No. 4, auf dem Weg zur erfolgreichen Titelverteidigung.
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