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Schweiz: Mit einem Knall sind 10.000 Franken weg

Von Rolf Lüthi
Vermeidbarer Lärm: Gesetzliche Sprachregelung teilweise schwammig - sind da 10.000 Franken Busse verhältnismässig?

Vermeidbarer Lärm: Gesetzliche Sprachregelung teilweise schwammig - sind da 10.000 Franken Busse verhältnismässig?

Seit dem 1. Januar 2025 sind in der Schweiz einige neue Vorschriften im Strassenverkehr in kraft. Es geht um vermeidbaren Lärm, Einführung von Euro5+ bei Motorrädern und automatisiertes Fahren.

Wer am Motorrad den so genanten Killschalter, der die Zündung unterbricht, in Fahrt aus und wieder einschaltet, um (vorzugsweise in Tunnels) mit einem Knall seiner Lebensfreude Ausdruck zu verleihen, sollte das in der Schweiz künftig besser bleiben lassen.

Neu ist es in der Schweiz ausdrücklich verboten, vermeidbaren Lärm mit Auspuffanlagen und insbesondere Knallgeräusche zu erzeugen, was je nach Motorrad und Auto auch mit dem Quickshifter oder durch Gaswegnehmen bei hoher Drehzahl möglich ist. Es drohen Bussen bis zu 10.000 Franken. Die Busse für unnötiges Laufenlassen des Motors wird von 60 auf 80 Franken erhöht.

Nicht ganz wie in der EU müssen seit dem 1. Januar 2025 importierte Motorräder Euro5+ erfüllen. Motorräder, die vor diesem Datum in die Schweiz importiert waren, können zu den Vorschriften, die zum Zeitpunkt des Imports galten, neu zum Strassenverkehr zugelassen werden.

In der Praxis erst bei den Autos relevant, ist neu die Verwendung eines zugelassenen Autobahnpilots erlaubt. Dabei darf das Lenkrad losgelassen werden. Der Fahrer muss aber jederzeit bereit sein, das Fahrzeug wieder selbst zu fahren, wenn er durch das System dazu aufgefordert wird.

Neu können die Behörden auf definierten Strecken führerlose Fahrzeuge zulassen. Automatisiertes Parken ist innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze zulässig.

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