Ein Hoffnungsschimmer bei der KTM AG

Nürburgring: Was den Verkauf noch stoppen kann

Von Vanessa Georgoulas
Bis Montag müssen die Kaufgebote und Nutzungskonzepte für den Nürburgring vorliegen

Bis Montag müssen die Kaufgebote und Nutzungskonzepte für den Nürburgring vorliegen

Bis Montag um Mitternacht haben die Bieter für den Nürburgring Zeit, ihre Kaufgebote und Konzepte vorzulegen. Drei Interessenten sollen noch im Rennen sein. Der Verkauf kann aber immer noch scheitern...

Der Verkauf des Nürburgrings könnte nächste Woche schon in trockenen Tüchern sein. Denn die verbliebenen Interessenten haben bis Montag um Mitternacht Zeit, ihre Konzept- und Kaufvorschläge vorzulegen. Nach Informationen der Rhein-Zeitung sind nur noch das Düsseldorfer Unternehmen Capricorn, die Private-Equity-Gesellschaft H.I.G. und ein bisher unbekanntes US-Unternehmen noch im Rennen. Formel-1-Chefvermarkter Bernie Ecclestone soll sein Kaufgebot hingegen vorerst nicht weiterverfolgt haben.

Vor allem die Konzepte von Capricorn und H.I.G. sorgen bei den Nürburgring-Anwohnern und Motorsport-Freunden für Diskussionen. Die Unterschiede liegen dabei vor allem bei der Nutzung des Freizeitparks. Die 330 Millionen Euro teure Anlage, die heute nur noch einen Bruchteil der Investitionskosten wert sein dürfte, soll gemäss H.I.G. ausgebaut werden. Die Investmentgesellschaft will die Eifelregion mit Konzerten und anderen Events beleben. Capricorn möchte hingegen das Partydorf Grüne Hölle abreissen und einen autoaffinen Technologie-Park errichten.

Sollte ein Kaufvertrag zustande kommen, muss dieser noch von der EU-Kommission geprüft werden. Dabei werden auch die Argumente der Verkaufsgegner-Initiative «Ja zum Nürburgring» und des ADAC, dessen Kaufgebot für die Rennstrecke über 30 Millionen Euro von den Insolvenzverwaltern verschmäht worden war, noch einmal geprüft.

Die Verkaufsgegner hoffen nun auf die EU, denn erst wenn die Kommission dem Verkauf zustimmt, tritt der Vertrag auch in Kraft. Wenn sich die Insolvenzverwalter bis Montag nicht mit einem der Bieter einigen können, kann die Eingabe-Frist verlängert oder noch einmal eine Bieterrunde eröffnet werden. Sollte der Verkaufspreis zu niedrig ausfallen, könnte der ADAC das ganze Verkaufsverfahren auch vor Gericht anfechten, weil sein Gebot für einen Teilkauf in diesem Fall gegenüber den Gesamtkauf-Vorschlägen diskriminiert worden wäre.

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