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IDM Superbike 2017 – Das Reglement ist online

Von Esther Babel
Die IDM Superbike weiß, wo es lang geht

Die IDM Superbike weiß, wo es lang geht

Im Download Center des DMSB stehen ab sofort die Regeln für die IDM Superbike für jeden zur Verfügung. Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Dennoch ist die Liste mit offenen Fragen noch lang.

Dass für die Saison 2017 die Klassen Superstock 1000 und Superbike zu einer gemeinsamen Klasse zusammengelegt werden sollten, war schon länger bekannt. Auch der neue Promoter Industrieverband Motorrad IVM hatte das schon Ende letzten Jahres so bestätigt. Bis zur Veröffentlichung durch den DMSB und das Okay der an der IDM beteiligten Hersteller dauerte es jetzt aber noch eine Weile.

Seit Mitte Februar ist das Regelwerk nun zu haben. 14 Seiten lang und 128,07 kb schwer.

Auszüge aus dem IDM Superbike Reglement

Superbike Motorräder benötigen eine FIM-Homologation oder eine DMSB-Homologation für die Klasse Superstock 1000. Das Erscheinungsbild von Superbike Motorrädern muss von vorne, von hinten und im Profil der homologierten Form entsprechen (wie sie vom Hersteller original produziert wurden).

Seites des Herstellers eingereichte und durch die FIM freigegebene Nachhomologationen von Teilen werden nach Prüfung und Freigabe durch den DMSB erst im Folgejahr zugelassen. Folgende Referenzteile sind bis zum 01. März beim DMSB zu hinterlegen:
Zylinderkopf, Einlass- und Auslassnockenwelle(n), Nockenwellenräder, Einlass- und Auslassventil inklusive Ventilfedern, Ventilteller, Keile und Stößel, Kolben inklusive Kolbenringe, Bolzen und Sicherungen, Pleuel, ECU-Kit.

3. Ausgleich verschiedener Motorradkonzepte
Zum Ausgleich der Leistungen von Motorrädern mit verschiedenen Motorkonzepten können je nach entsprechender Wettbewerbsleistung Änderungen des Mindestgewichts eingeführt werden. Die Entscheidung zur Anwendung eines solchen Handicaps kann zu jeder für erforderlich gehaltenen Zeit durch den DMSB getroffen werden, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.

7. Reifen
Wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

8. Motor
Die Motoren werden wie folgt zugeteilt, wobei die errechnete Anzahl in jedem Fall abzurunden ist:
Anzahl zugeteilter Motoren = Anzahl der Veranstaltungen : 2

8.1. Motorverplombung
Zur Verplombung sind die Motoren im Vorfeld vorzubereiten. Für jedes Modell sind entsprechende Anleitungen auf Anfrage beim DMSB erhältlich. Die Gesamtanzahl an Motoren, die ein Fahrer während der gesamten Meisterschaft verwenden darf, ist begrenzt auf die „zugeteilte Anzahl“.

Ein Motor wird als verwendet oder aktiv angesehen ab dem Moment, in dem er die Linie an der Boxenausfahrt überquert. Die Plomben tragen eine Seriennummer, die dokumentiert wird. Ein bereits verplombter Motor kann nach Reparatur oder Revision erneut verplombt werden; dies wird als neuer Motor angesehen, der dann zu der Gesamtanzahl an zulässigen Motoren zählt.
Die rechten und linken Motor-Seitenabdeckungen werden nicht verplombt, so dass eine Reparatur oder Anpassung am Generator, dem Kupplungssystem, der Wasserpumpe oder anderen, hinter diesen Abdeckungen liegende Zubehörsystemen möglich ist.

8.4. Zylinderkopf
Die Dichtung darf ausgetauscht werden. Es sind ausschließlich normale Wartungsarbeiten zulässig wie vom Hersteller im Werkstatt- Handbuch für das Motorrad vorgeschrieben.

9.1. Zündung / Motorsteuergerät (ECU)
Das Motorsteuergerät (ECU) muss einem der folgenden Ausführungen entsprechen:
a) Das System wie ursprünglich homologiert, eine Änderung der Software ist erlaubt.
b) Dem ursprünglichen System (mit der Standard ECU) (Option a) dürfen FIM/DWP/DMSB genehmigte äußere Zünd- und/oder Kraftstoffeinspritzungs-Modul/e hinzugefügt werden. Der komplette Einzelhandelspreis (einschließlich Software und Tuninggeräte) zum Verkauf an die Öffentlichkeit darf nicht höher sein als € 3000 (zuzüglich MwSt.). Zur Verbindung des/der Moduls/e und der ECU darf ein spezielles Verbindungsteil verwendet werden.
c) Ein FIM/DWO/DMSB genehmigtes „Superstock-Kit“ Modell (vom Motorrad-Hersteller produziert und/oder genehmigt) darf verwendet werden. Zur Verbindung der ECU mit dem ursprünglichen Kabelbaum darf ein spezielles Verbindungsstück/ Adapter verwendet werden. Der komplette Einzelhandelspreis des vollständigen Systems einschließlich Software, Tuninggerät, Download-/Verbindungskabel, alle Ansteuerungen, Upgrades und Kabelbaum/-bäume muss weniger betragen als:
1. € 3000 (zuzüglich MwSt.), falls Datalogging im System nicht eingeschlossen ist,
2. € 3750 (zuzüglich MwSt.), falls Datalogging im System eingeschlossen ist. Für ECU (mit Software und Ansteuerung) und Kabelteile müssen einzelne Preisangaben vorhanden sein und sie müssen einzeln erhältlich sein. Für die Einzelspreise der ECU und des Kabelbaums müssen die vorgenannten Komplett-Preis-Grenzen eingehalten werden.

Die Eigenschaften der genehmigten Datalogging-Systeme müssen wie folgt sein: Der Einzelhandelspreis der Einheit (Hardware + Software, ohne Sensoren und Kabelbaum) darf € 3000 (zuzüglich MwSt.) nicht überschreiten, wenn es sich um ein Einzelgerät handelt. Der Logger muß von der Liste FIM zugelassener Logger stammen. Die Datalogger-Einheit muss für die Öffentlichkeit zum Verkauf angeboten werden und auf der Liste der FIM/DWO genehmigten Datalogger „Superstock 1000“ aufgeführt sein.

10.2. Aufhängung – Allgemein (gültig ab dem 01.01.2018)
Teilnehmer dürfen ausschließlich die in dieser Saison für die Superstock-Klasse zulässigen und gelisteten Aufhängungseinheiten verwenden. Die Preisgrenzen sind wie folgt:
a) Gabel: Für das Gabel-Kit, einschließlich aller Teile, wie, aber nicht beschränkt auf Patrone, Federn (1 Satz), Einsteller, Gabelköpfe, Einsätze, Dichtungen, Buchsen, jedoch Öl und Befestigungen ausgenommen, beträgt das Preislimit € 2000 (zzgl. MwSt.).
b) Stoßdämpfer/RCU: Für den kompletten Stoßdämpfer inklusive RCU, jedoch nicht beschränkt auf Federn, Vorspannungs-Einteller und Einsteller für Längen/Bodenfreiheit beträgt das Preislimit € 2000 (zzgl. MwSt.)

10.7. Bremsen
Bremsscheiben dürfen durch Nachrüstteile ersetzt werden, welche den nachfolgenden Bestimmungen entsprechen:
a) Bremsscheiben und Bremsträger müssen aus dem gleichen Material sein wie die homologierten Bremsscheiben und -träger.
b) Der Außen- und der Innendurchmesser der Bremsscheibe dürfen nicht größer sein als die der homologierten Bremsscheibe.
c) Die Dicke der Bremsscheibe darf vergrößert werden, die Scheibe muss jedoch ohne Änderungen in den homologierten Bremssattel passen. Die Anzahl der Schwimmer ist freigestellt.
d) Die Befestigung des Radträgers muss die gleiche sein wie an der homologierten Scheibe.
Der vordere Hauptbremszylinder darf durch die folgenden Radialbremszylinder ersetzt werden:
- Hersteller: Brembo, Typ: PR19x18, Brembo Teilenummer: 104 760 70
- Hersteller: Brembo, Typ: 17 RCS, Brembo Teilenummer: 110 A 263 40

11. Nachstehende Teile DÜRFEN gegenüber den am homologierten Motorrad angebrachten Teilen geändert oder ausgetauscht werden
- Jede Art von Schmier-, Brems- oder Dämpferflüssigkeit darf verwendet werden.
- Dichtungen und Dichtungsmaterialien.
- Instrumente, Instrumentenhalter und dazugehörige Kabel.
- Äußere Farb-Deckschichten und Beschriftungen.
- Materialien für Halterungen zur Verbindung von nicht originalen Teilen (Verkleidung, Auspuff, Instrumente, usw.) am Rahmen (oder Motor) dürfen nicht aus Titan oder kohlefaserverstärkten Verbundwerkstoffen bestehen.
- Schutzabdeckungen für Rahmen, Kette und Fußrasten usw. dürfen aus anderen Materialien wie zum Beispiel aus Fiberverbundmaterialien bestehen, sofern diese Teile nicht Originalteile, die am homologierten Modell angebracht sind, ersetzen.

Noch viele offene Fragen

Die Veröffentlichung des Regelwerks ist ein weiterer Baustein in der sich langsam entwickelnden Saison 2017, in der erstmals der IVM als Promoter auftritt. Die Wunschliste der Teilnehmer, gerichtet an den IVM, ist weiterhin lang. Es fehlt nach wie vor ein Ausrichter, der die Arbeit rund um die Serie und die Veranstaltungen übernimmt. Heißester Anwärter ist das Motorrad action Team, doch die Unterzeichnung der Verträge lässt auf sich warten.

Im aktuellen Terminkalender fehlen noch der neue Termin für das Rennen auf dem Lausitzring und der Termin für das Rennen im belgischen Zolder, anscheinend geplant für den Juli. Bei den Rennstreckenbetreibern wurden zwar Termine reserviert, doch bei handfesten und unterschriebenen Verträgen gibt es noch einiges zu tun.

Teams und Teilnehmer wünschen sich eine Anlaufstelle mit kompetenten Ansprechpartnern, die für alle offene Fragen die passende Antwort finden. Fragen nach Gebühren und sonstigen Kosten, die auf Teilnehmer zukommen, gehören ebenso zu den grossen Geheimnissen, die in naher Zukunft gelüftet werden müssen.

Für die IDM Superbike, im Vorjahr gemeinsam mit der IDM Superstock 1000 ausgetragen, gab es in der Vergangenheit immer zwei Rennen pro Wochenende. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass durch die zahlreichen Rahmenrennen, eine Werbemöglichkeit für die Hersteller und eine Einnahmequelle für die Macher, die IDM Superbike nur einen Lauf am Wochenende austrägt. Für die Teams auch in der Planung ein gewaltiger Unterschied, ob man Verschleißteile, Reifen und Motorenrevisionen für sieben oder 14 Rennen auf dem Einkaufszettel haben muss.

Mit den Herstellern BWM, Honda, Kawasaki, Suzuki und Yamaha sind auch in Sachen Öffentlichkeitsarbeit und Promotion große Kaliber am Start, die über reichlich Budget für Werbung und Vermarktung regieren. Bleibt zu hoffen, dass sie diese Kanäle auch für die IDM nutzen, um reichlich Fans an die Strecke zu bringen.

Technische DMSB-Bestimmungen 2017 fu¨r die Klasse Superbike

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